554477-2023 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen für Haftanstalten
OJ S 178/2023 15/09/2023
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch: Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 4
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): H. B. Wagnitz-Seminar, Abteilung VCC Süd
E-Mail: Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 611327619570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Justizvollzug.hessen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vergabe einer Konzession für die „Gefangenentelevision“
Referenznummer der Bekanntmachung: 4567E-JVA F3-1/2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 332 000,00 EUR
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III, Obere Kreuzäckerstraße 4, 60435 Frankfurt am Main und Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV, Obere Kreuzäckerstraße 8, 60435 Frankfurt am Main
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Leitungen der Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV beabsichtigen, die Dienstleistungskonzession des TV-Empfangs für die Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV neu zu vergeben. Der Konzessionszeitraum ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2027. Die Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV haben das Recht den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, bis zum 31.12.2028. Die maximale Konzessionsvertragsdauer beträgt fünf Jahre.
Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV wird über die TV-Anlage der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III mit Gefangenen-Television versorgt; die Konzessionsvertragsdauer mit allen Ausführungsinhalten gilt entsprechend.
Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III ein dem Stand der Technik entsprechendes Gefangenen-TV-Empfangssystem, das ausschließlich durch Gefangene genutzt wird, verteilt bis zu den Endgeräten der Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten werden dem Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III sowie die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur Nutzung überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelevision erfolgt ausschließlich durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine Personalgestellung durch die JVA‘en statt; das Personal der Justizvollzugsanstalten ist darüber hinaus kostenfrei und nach Bedarf - auf Verlangen der JVA‘en - durch den Konzessionär mit dem Betriebssystem vertraut zu machen.
Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III ist das zentrale Gefängnis für weibliche Gefangene im Bundesland Hessen mit einer möglichen Belegung von derzeit 269 Gefangenen im geschlossenen und 74 Gefangenen im offenen Vollzug. Die maximale Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 343 Plätzen.
Im Rahmen der Konzession ist ebenfalls eine Ausstattung des derzeit in Bau befindlichen Hafthauses (Eröffnung voraussichtlich 2023/2024) mit 63 Haftplätzen zu berücksichtigen.
Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV ist ein Gefängnis für männliche Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafen, kurzen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr und Verkehrsstraftaten von bis zu 24 Monaten sowie dem offenen Vollzug von Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen aller Art von Inhaftierten mit Lockerungseignung und hat eine durchschnittliche Belegung von derzeit 330 Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Die maximale Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 410 Plätzen.
II.
Leistungsbeschreibung
Für den TV-Empfang der Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV wird die Konzession zur Installation, Wartung und Betrieb einer TV-Empfangsanlage mit zentraler Kontrolle und Steuerung vergeben.
Ein Pool von Austauschgeräten, bemessen an der Belegungsfähigkeit der JVA‘en Frankfurt am Main III und IV für den Betrieb in den Hafträumen ist bereitzustellen. Dieser wird mit 10 % der Gesamtmenge an Geräten in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt bemessen.
Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs.
Die Vertragspartner bei der Nutzung der Endgeräte sind der Anbieter/Konzessionär und die/der jeweilige Gefangene.
Das Land Hessen haftet nicht für Schäden, die an Anlagenteilen des Betreibers verursacht werden.
Die notwendigen Flächen und Räumlichkeiten werden durch die Justizvollzugsanstalten Frankfurt am Main III und IV dem Konzessionär zur Nutzung überlassen. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls zur Nutzung überlassen.
Allgemeine Funktionalität:
In den JVA‘en Frankfurt am Main III und IV wird in den Hafträumen ein Multimedia-System als abgesichertes Haftraum-Media-System aufgebaut, welches den Rundfunk und Fernsehempfang nach dem aktuellen Stand der Technik (unter Beachtung der Einschränkungen betreffend die Sicherheit, die durch die Justizvollzugsanstalten gestellt werden) gewährleistet.
Jeder Haftraum mit Antennenanschluss ist mit einem TV -Gerät auszustatten.
System
Öffnungsüberwachte Endgeräte sind im Haftraum nutzbar:
? TV/Radio-Gerät mit einer Größe von bis zu 57 x 35 x 10cm Flachbildschirm (16:9 Format - ohne Standfuß)
? TV-Geräte sind durchsichtig und können nicht ohne spezielles Werkzeug geöffnet werden (durch Sicherheitsschrauben vor Manipulation geschützte TV-Geräte).
? Keine nutzbaren Schnittstellen (z.B. USB)
Mögliche Optionen sind vorzuhalten:
? Anschlussmöglichkeit von großen Bildschirmformaten für z.B. Freizeiträume
? Radio-Empfang
? Abspielgeräte
? Anschlussmöglichkeit von nicht-internetfähigen Spielekonsolen
Set-Top-Boxen zum Anschluss von handelsüblichen Fernsehgeräten, auch für größere Bildschirmdiagonale, z.B. in Gruppenräumen sind vorzusehen.
Sicherheitsmerkmale:
- Zentrale Unterbrechungsmöglichkeit für die gesamte Anlage von zentraler Stelle aus. Diese muss für jede Justizvollzugsanstalt selbstständig bestehen.
- Möglichkeit der Sperrung von TV-Sendern auf Wunsch der Anstalt. Hier stimmen sich die beiden Justizvollzugsanstalten untereinander ab und teilen dem Konzessionär entsprechendes mit.
Service/ Support:
- kostenfreie 24 Std. Hotline-Verfügbarkeit für die Justizvollzugsanstalt
- maximale Reaktionszeit bei Störungen: 48 Stunden
- Verfügbarkeit eines Technikers zur Behebung von Anlagenstörungen an den Werktagen
- kostenfreie Unterweisung der Bediensteten
Datenschutz:
- Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes
- Einhaltung der im Land Hessen geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Speicherung der Daten zumindest innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendige Verarbeitung personenbezogenen Daten gemäß den jeweils einschlägigen landes-, bundes- und europarechtlichen Datenschutzvorschriften durchzuführen.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2024 Ende: 31/12/2027
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 127-402841

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe einer Konzession für die "Gefangenentelevision"
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergebenSonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/09/2023