5545-2023 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Branchenspezifisches Softwarepaket
OJ S 3/2023 04/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AGAPLESION Management- und Beratungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Ginnheimer Landstraße 94
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail: jonas.asgodom@leinemann-partner.de
Telefon: +49 6974093873
Fax: +49 6974093874
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agaplesion.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
KHZG - Digitale Dokumentation in Anästhesie und Intensivmedizin PDMS/ AIMS
Referenznummer der Bekanntmachung: 6019-22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines Dokumentationssystems im Rahmen des FTB 3
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 2 180 865,92 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeberin ist die AGAPLESION Management- und Beratungsgesellschaft mbH. Sie ist Teil des Gesundheitskonzerns AGAPLESION gAG, die eine Vielzahl medizinischer Einrichtungen deutschlandweit unter ihrem Dach vereint und über Tochtergesellschaften betreibt. Hintergrund dieses Beschaffungsvorhabens ist die bundesweite Initiative KHZG, durch die Krankenhausträger bei der Digitalisierung ihrer Häuser unterstützt werden. Es handelt sich um ein fördermittelfinanziertes Projekt.  Vorliegend beabsichtigt die Auftraggeberin für maximal elf ihrer Häuser die Beschaffung einer vollständig elektronischen Patientenakte für die Bereiche Intensivmedizin und Anästhesie (PDMS/ AIMS). Dabei sollen Werte auch über elektronische Schnittstellen von medizintechnischen Geräten übernommen werden. Das System soll sich bestmöglich in das KIS ORBIS von Dedalus einbinden. Die digitale Infrastruktur in den Bereichen der intensivmedizinischen/ anästhesiologischen Versorgung ist auf Grund seiner Geräte- und Prozesskomplexität bislang nicht an die elektronische Patientenakte angebunden. So gibt es zwischen der Normalstation und dem Intensivbereich einen Medienbruch, da die digitale Fieberkurve nur auf der Normalstation umgesetzt ist, während auf der Intensivstation noch eine Papierakte geführt wird. Die Daten der verschiedenen Überwachungssysteme (Beatmung, Monitoring, Perfusoren) werden derzeit händisch in die Papierakte übertragen. Ein PDMS/ AIMS überträgt diese Daten direkt in die elektronische Intensivkurve. Bei einer Verlegung von Normalstation auf die Intensivstation (und umgekehrt) sind alle Vor-Daten digital einsehbar. Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zunächst drei Jahren abzuschließen. Hintergrund ist, dass die Häuser das System sukzessive abrufen sollen, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Projektlaufzeit inklusive Implementierung soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein.  Der Auftragnehmer soll bei der Implementierung des Systems beraten und die notwendigen Schulungen anbieten. Bieter sollen daher einen Beispielprojektplan einreichen.  Die Auftraggeberin stellt in ANLAGE 03 ein Lastenheft sowie einen Anforderungskatalog in ANLAGE 02 zur Verfügung. Sollte es zu Widersprüchen zwischen dem Lastenheft und dem Anforderungskatalog kommen, gelten die Angaben des Anforderungskatalogs.  Bieter bieten einen Gesamtpreis an und schlüsseln ihre Preise auf dem Preisblatt (ANLAGE 05) nochmals auf. Die Aufschlüsselung erfolgt nach den folgenden Preispositionen: • Lizenz pro HausErläuterung: Aufgrund der rahmenvertraglichen Ausgestaltung ist nicht garantiert, dass alle elf Häuser das Produkt abnehmen; daher muss ein Lizenzpreis pro Haus angeboten werden;  • Hardware pro Haus Erläuterung: Aufgrund der rahmenvertraglichen Ausgestaltung ist nicht garantiert, dass alle elf Häuser das Produkt abnehmen; daher muss ein Hardwarepreis pro Haus angeboten werden; • Schulung Anmerkung: Es ist lediglich ein Pauschalpreis für die erforderlichen Schulungen anzubieten;  • Beratung und Implementierung Anmerkung: Es ist zum einen ein Pauschalpreis für alle grundsätzlich notwendigen Beratungs- und Implementierungsleistungen anzubieten und zum anderen ein Stundensatz als Bedarfsposition, falls die Auftraggeberin noch darüberhinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen will;  • Wartungskosten Anmerkung: Laufzeit: 36 Monate Die anzubietenden Preise mit Erläuterungen ergeben sich auch aus dem Preisblatt, ANLAGE 05. Es wird die Lieferung der Software inkl. der gesetzlich geforderten Schulungskonzepte (Medizinprodukt), sowie die Begleitung der Einführung mind. der ersten beiden Einrichtungen erwartet.  Fehlerklassen Geringfügige Mängel, welche die Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigen sowie das Ausstehen unwesentlicher Teillieferungen oder geringfügiger Leistungen des AN, verhindern die Abnahme nicht. a) Fehlerklasse 1: Fehler, die dazu führen, dass die DV/IT-Lösung, bzw. ein Softwaremodul, eine sich aus dem Vertragsgegenstand ergebende Aufgabenstellung nicht erfüllt. Die zweckmäßige Nutzung („wirtschaftlich sinnvolle Nutzung") ist durch solche Fehler nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt oder behindert.b) Fehlerklasse 2: Alle syntaktischen und logischen Fehler eines Programms/ Moduls, sofern die zweckmäßige Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist. Die zweckmäßige Nutzung ist aber nicht so weit beeinträchtigt, dass die Funktionsprüfung nicht dennoch durchgeführt werden kann. Diese Fehler sind abnahmehindernd, sie müssen während der vereinbarten Dauer der Funktionsprüfung behoben werden.c) Fehlerklasse 3: Fehler, durch die die zweckmäßige Nutzung nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt ist. Fehler der Klasse 1 und der Klasse 2 sind abnahmehindernd. Sie müssen während der Dauer der Funktionsprüfung (die sich dadurch eventuell verlängert) behoben werden. Fehler der Klasse 3 werden im Rahmen der Gewährleistung (bzw. Pflegevereinbarung) und nach einem gemeinsam abgestimmten Zeitplan behoben. Hinweise, Verbesserungsvorschläge und Wünsche des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer soweit möglich, jedoch, ohne jegliche rechtliche Verpflichtung, ggf. im Rahmen neuer Releases und Versionen berücksichtigt. Ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht. Diese Fehlerklassen gelten für die gesamte Projektlaufzeit.  WartungsleistungenWartungsleistungen werden mit einer Laufzeit von mind. 36 Monaten beauftragt (im Sinne des KHZG-Förderzeitraums). Die Häufigkeit der Wartung orientiert sich an den quartalsmäßigen Updateplanungen und werden dementsprechend beauftragt.  LieferungDas System ist an die Auftraggeberin zu liefern. Die Verteilung auf die einzelnen Krankenhäuser wird von ihr koordiniert. Die Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden nach Angebotseinreichung zu einer Bieterpräsentation eingeladen. Die Präsentationen finden online über Microsoft Teams statt und werden zu Angebotswertungs- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet. Mit der Angebotsabgabe erklären sich die Bieter mit der Aufzeichnung einverstanden. Sollten Bieter nicht mit einer Aufzeichnung einverstanden sein, können ihre Angebote bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: gem. Vergabeunterlagen / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 109-307341
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dräger Medical Deutschland GmbH
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23542
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 180 865,92 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/12/2022