Beschreibung der Beschaffung
Der Schulverband Bissingen beabsichtigt die Grund- und Mittelschule zu erweitern. Das Schulgrundstück liegt an der Stillnauer Straße 2 und hat die Flurnummer 464. Um den Umfang der Baumaßnahme abschätzen zu können, hat der Schulaufwandsträger eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Ziel soll es sein, eine Erweiterung ohne teure Auslagerungen des Unterrichtsbetriebes zu realisieren. Die Volksschule Bissingen wurde 1963/1964 neu errichtet und 1969/1970 erweitert. Die beiden Bauabschnitte sind einhüftig und haben eine Gesamtlänge von ca. 104 Meter. Der Höhenunterschied im Gelände, bezogen auf die Länge des Schulgebäudes, beträgt über 3 Meter. Dieser wird innerhalb des Gebäudes über 2 Treppenanlagen im Flur und mit jeweils 8 Steigungen ausgeglichen. Der Bestand ist in der Länge mit 2 Versätzen dreigeteilt. 1988 wurde auf der Nordseite ein weiterer Flügel (ebenfalls einhüftig) angesetzt. Die beiden ältesten Flügel wurden ab 2011 gründlichst saniert. In diesem Zuge wurde auch eine Hackschnitzelanlage eingebaut. Der südseitige Pausenhof wurde in diesem Zusammenhang komplett neugestaltet.
Die Erweiterung von 1969/1970 als dritter Teil, wurde bisher von der Sanierung ausgespart. Aufgrund der in den beiden Fluren befindlichen Differenztreppen, ist keine Barrierefreiheit gegeben. Ein Aufzug fehlt. Die Bestandsschule ist zweigeschossig mit flachen Satteldächern, das heißt EG + 1. OG, der mittlere Gebäudeabschnitt ist teilunterkellert.
Die Grund- und Mittelschule Bissingen weist aufgrund von Schülerzuwächsen derzeit einen Fehlbedarf von ca. 1000 m² aus. Die nun vorliegende Machbarkeitsstudie sieht vor, einen ersten Bauabschnitt in der Nord-West-Ecke in der Schulanlage, einen 2-3 geschossigen Erweiterungsbau zu realisieren. Nach Fertigstellung dieses ersten Bauabschnitts, soll der zweite Bauabschnitt auf der Ostseite angefügt werden. Hierfür wird der 2. BA von 1969/1970 abgebrochen. Der neue 2. BA soll ebenfalls 2-3 geschossig realisiert werden. Ziel ist es, die gesamte Schulanlage barrierefrei zu gestalten. So ist im Konzept der Machbarkeitsstudie der Einbau des Aufzugs im nördlichen Bereich notwendig. Im Zuge der weiteren Planung wird erwartet, dass vom Planungsteam weitere Lösungsansätze untersucht werden, um die wirtschaftlichste Lösung darstellen zu können. Es ist somit im weiteren Projektverlauf auch nicht ausgeschlossen, dass die Umsetzung der Maßnahme an Stelle von Erweiterungsneubauten auch durch Bestandsanierungen realisiert werden.