Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Krankenhaus
I.5.
Haupttätigkeit(en) Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Umzugs- und Entsorgungsdienstleistungen an und zwischen den Standorten des Klinikums Braunschweig
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 98392000 Umzugsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Klinikum Braunschweig errichtet als Eigentümer, Bauherr und Investor im Süden von Braun-schweig eine zeitgemäße Zentralklinik am bereits bestehenden Standort Salzdahluhmer Straße. Hierzu werden die klinischen Leistungen der Standorte des Klinikums in Braunschweig schrittweise in die Zentralklinik abgesiedelt. Der Rahmenvertrag dient der Durchführung von Umzugsdienstleistungen mit unterschiedlichen Volumen und Transportbewegungen an und zwischen den Standorten des Klinikums sowie von Entsorgungsdienstleistungen, d.h. der fach- und sachgerechten Entsorgung von Mobiliar und diversen Arbeits- und Ausstattungsgegenständen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Braunschweig
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum Braunschweig schreibt die Durchführung von Umzugs- und Entsorgungsdienstleistungen an und zwischen den Standorten des Klinikums aus. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvertrag nach § 21 VgV mit einem Vertragspartner. Mit dem ersten Einzelabruf unter dem Rahmenvertrag ist ab September 2023 zu rechnen. Die Umzüge erfolgen mit unterschiedlichen Umfängen von Leistungsgegenständen zum Transport bzw. zur Entsorgung. Der Auftragnehmer hat durch Begehung der Umzugsstandorte vor jedem Einzelabruf eigenständig abzuschätzen, welche Betriebsmittel für die Leistung erforderlich sind und dementsprechend zu planen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der maximal abrufbare Höchstwert aus diesem Rahmenvertrag beträgt ohne MwSt gerundet 350.000,00 EUR. Geschätzter Wert ohne MwSt: 291.200,00 EUR. Bei dem aufgeführten Wert handelt es sich um einen reinen Schätzwert und nicht um verbindliche Angaben. Dieser wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt. Es besteht im Hinblick auf diesen Wert kein Anspruch auf Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 113-352279
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Städtische Klinikum Braunschweig gGmbH