554867-2026 - Ergebnis
Deutschland – Isolierte Elektrokabel, -leitungen und -drähte – HS Kabelbeschaffung mit Montage 9664 zwischen den Umspannwerken Hafen (HAFEN) und Gaisburg (GAAUW)
OJ S 153/2026 11/08/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStuttgart Netze GmbH
E-Mailvergabeberatung@staatsanzeiger.de
Tätigkeit des AuftraggebersMit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelHS Kabelbeschaffung mit Montage 9664 zwischen den Umspannwerken Hafen (HAFEN) und Gaisburg (GAAUW)
BeschreibungMaterialbeschaffung und Montage von 110kV-VPE-Einleiter-Kabel inkl. Garnituren und Zubehör für den Neubau der Leitungsanlage 9664 vom Umspannwerk (UW) HAFEN nach UW GAAUW in Stuttgart-Hedelfingen bzw. Stuttgart-Wangen.
Kennung des Verfahrensa3b4bf0d-f5e6-4394-9152-03397754c8fb
Interne KennungSNETZE-2026-0008
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31300000 Isolierte Elektrokabel, -leitungen und -drähte
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen Zwingend: - Vertraulichkeitserklärung - Erläuterung Verfahrensablauf - Projektkurzbeschreibung - Teilnahmeantragsformular - Bewerbererklärung (Anlage A) - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung und Versicherungsbestätigung (Anlage B) - Eigenerklärung Jahresumsatz (Anlage C) - Eigenerklärung Referenzen (Anlage D) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage F) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (Anlage G) - Eigenerklärung Russlandsanktionen (Anlage H) - Verpflichtungserklärung LTMG - Erklärung zu Mehrfachbeteiligungen bzw. zu Beteiligungsverhältnissen Soweit anfallend: - Eigenerklärung zu Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Anlage I) - Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (Anlage I) - Eigenerklärung Eignungsleihe einschließlich geforderter Nachweise (Anlage J) - Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (Anlage K) - Haftungserklärung des eignungsvermittelnden Unternehmens (Anlage K) - Nachweis der Eignung des eignungsvermittelnden Unternehmens - Erklärung Bewerbergemeinschaft (Anlage M) jeweils in deutscher Sprache >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelHS Kabelbeschaffung mit Montage 9664 zwischen den Umspannwerken Hafen (HAFEN) und Gaisburg (GAAUW)
BeschreibungDie Stuttgart Netze GmbH beabsichtigt, verschiedene Bau- und Montagearbeiten in Umspann- und Schaltwerken oder Kabel- und Freileitungsanlagen in ihrem Netzgebiet zu beauftragen. Materialbeschaffung und Montage von 110kV-VPE-Einleiter-Kabel inkl. Garnituren und Zubehör für den Neubau der Leitungsanlage 9664 vom Umspannwerk (UW) HAFEN nach UW GAAUW in Stuttgart-Hedelfingen bzw. Stuttgart-Wangen. Der Anschluss der Hochspannungskabel erfolgt an Reservefeldern der GIS-Schaltanlagen in den Umspannwerken. Hierfür stehen Reservefelder zur Verfügung. Die Kabellegung erfolgt in PE-HD-Leerrohren, welche zum Zeitpunkt des Kabelzugs verbaut und kalibriert sind. Die Muffenpositionen sind im Voraus zwischen AN und AG abzustimmen. In den Umspannwerken HAFEN und GAAUW wird am Schaltanlagentyp F35 CB4 von Alstom angeschlossen. Das komplette Kabelsystem bestehend aus Stecker-Buchse-System und zugehöriger Garnituren ist als typgeprüftes Kabelsystem gemäß den einschlägigen Normen DIN EN IEC 62271-209 und DIN VDE 0276-632 zu liefern und zu montieren. Der Auftragnehmer hat die Typprüfung und Systemkompatibilität des gelieferten Kabelsystems gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen und schriftlich zu bestätigen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für das gesamte System einschließlich aller Komponenten und deren Schnittstellen. Die für die Montage benötigten Kabelschellen, Befestigungsmaterial, Erdungsmaterial und Stahlkonstruktionen sind Teil dieser Ausschreibung und sind durch den Auftragnehmer zu liefern und zu montieren.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31300000 Isolierte Elektrokabel, -leitungen und -drähte
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/12/2026
Enddatum der Laufzeit15/01/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungGesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStuttgart Netze GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeAlle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungStuttgart Netze GmbH
RegistrierungsnummerHRB 746547
PostanschriftKesselstraße 21-23
StadtStuttgart
Postleitzahl70327
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
KontaktpersonEinkauf SN KSE
E-Mailvergabeberatung@staatsanzeiger.de
Telefon+49 711 66601496
Internetadressehttps://stuttgart-netze.de
Profil des Erwerbershttps://stuttgart-netze.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 721 9268785
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung79b0e99b-2af0-44e4-87d7-5a68cb183c14  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/08/2026 15:23:55 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung554867-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe153/2026
Datum der Veröffentlichung11/08/2026