555178-2021 - ErgebnisDeutschland-Murnau am Staffelsee: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
OJ S 211/2021 29/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Markt Murnau am Staffelsee
Postanschrift: Untermarkt 13
Ort: Murnau am Staffelsee
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82418
Land: Deutschland
E-Mail: bauamt@murnau.de
Telefon: +49 8841-476174
Fax: +49 8841-476288
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.murnau.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Architektenleistungen zum Neubau des Kinderhauses St. Nikolaus
Referenznummer der Bekanntmachung: 6210.10
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Dienstleistung
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 558 735,35 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Markt Murnau a. Staffelsee beabsichtigt auf dem östlichen Teil des Grundstücks am Längenfeldweg 33, Markt Murnau a. Staffelsee, den Neubau des Kinderhauses St. Nikolaus als Ersatzbau für die westseitig bestehende Kindertagesstätte. Die geplante Einrichtung soll aus 9 Gruppen (2 Kinderkrippe, 4 Inklusions-Kindertagesstätte, 3 Kinderhort) bestehen, die den Anforderungen der unterschiedlichen Altersgruppen (Kinderkrippe – Schlafraum, Kinderhort – Haus-aufgabenraum, etc.) gerecht werden. Das exakte Raumprogramm muss im Rahmen des Planungsprozesses noch erarbeitet und abgestimmt werden. Die anrechenbaren Kosten (Kostengruppen 300 + 400) schätzt der Markt derzeit auf ca. 6.000.000,- € netto. Die Errichtung des Neubaus muss während des Betriebs der bestehenden Kindertagesstätte erfolgen. Die Bauzeit soll so kurz als möglich sein. Daher möchte der Markt eine Konstruktionsart mit hohem Vorfertigungsgrad, aus ökologischen Gründen mit dem Baustoff Holz. Der Markt Murnau am Staffelsee strebt den Baubeginn im I. Quartal 2023 an.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss werden nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 HOAI übertragen. Ein Anspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen/-stufen besteht nicht. Besondere Leistungen können nach Bedarf zusätzlich beauftragt werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 058-146890
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hirner & Riehl Stadtplaner BDA partG.mbB
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 558 735,35 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer-suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf Zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/10/2021