Zusätzliche Angaben
Für das Angebot ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Preisblatt je Los zu verwenden. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. Vorgaben aus dem für allg. verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindeslohn- und Arbeitnehmerentsende-Gesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "
www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabeonline.de) herunter geladen werden. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk (vgl.Pkt 7.2 nach-Hinweis zu §11 Abs.3 VgV-) zur Verfügung.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabe-Nr. VOEK 298-20 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Fragen werden beantwortet, wenn diese bis spätestens am 19.07.2021, 12:00Uhr; bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die Vergabe- Plattform beantwortet. Es sind die Ausführungen in Punkt 18 des Angebotsaufforderungsschreibens zu beachten.
Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben.
Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Es werden in der Zeit vom 05.07. bis 16.07.21 freiwillige Ortsbesichtigungen angeboten. Das Prozedere und die Kontaktdaten zur Anmeldung sind Punkt 4 des Angebotsaufforderungs schreibens zu entnehmen. Aufgrund der sich ständig ändernden aktuellen Corona-Lage vor Ort und der damit ggf. noch vorhandenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der im Angebotsaufforderungsschreiben Punkt 4 genannten freiwilligen Ortsbesichtigungen kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen. Die Möglichkeit besteht aber weiterhin.