555789-2026 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabeverfahren Main-Tauber und Maintal
OJ S 153/2026 11/08/2026
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMain-Tauber-Kreis
E-Mailinfo@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDas Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
E-Mailinfo@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Ansbach
E-Mailinfo@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNeckar-Odenwald-Kreis
E-Mailinfo@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Schwäbisch Hall
E-Mailinfo@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungHohenlohekreis
E-Mailinfo@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Würzburg
E-Mailinfo@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Miltenberg
E-Mailinfo@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Main-Spessart
E-Mailinfo@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabeverfahren Main-Tauber und Maintal
BeschreibungDer Main-Tauber-Kreis und die benachbarten Landkreise Würzburg, Ansbach, Neckar-Odenwald, Schwäbisch Hall, Miltenberg, Main-Spessart und Hohenlohe sowie die Stadt Würzburg beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 12.12.2027 für die VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH - beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsame Vergabestelle. Vergeben wird, auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne der beteiligten Aufgabenträger, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Die Linienbündel bestehen aus den VRN-Buslinien 930, 933, 934, 935, 937, 939 (Linienbündel Ahorn-Boxberg), 967, 968, 969, 970 (Linienbündel Creglingen), 944, 949, 952, 955 (Bad Mergentheim-Süd), 971 (Linienbündel Külsheim), 942, 943, 945 (Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda), 959, 964, 965, 966 (Linienbündel Niederstetten), 850, 940, 941 (Linienbündel Tauberbischofsheim), 961, 962, 963, 980 (Linienbündel Weikersheim), 974, 975, 976 (Linienbündel Wertheim), 972, 973, 977 (Linienbündel Maintal), deren aktuelles Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen der VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV in der Stadt Würzburg im Rahmen der VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Landkreis (DE26C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Würzburg im Rahmen der VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Neckar-Odenwald-Kreis im Rahmen der VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Schwäbisch Hall (DE11A)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Schwäbisch Hall im Rahmen der VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hohenlohekreis (DE119)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Hohenlohekreis im Rahmen der VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Miltenberg (DE269)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Miltenberg im Rahmen der VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Spessart (DE26A)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Main-Spessart im Rahmen der VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenFolgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr-Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB für die VRN-Linienbündel Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal.
3. Teil
3.1.
TeilPAR-0001
TitelBuslinienverkehr im Linienbündel Ahorn-Boxberg
BeschreibungDas Linienbündel Ahorn-Boxberg besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 930, 933, 934, 937 und 939 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Linie 935 Bad Mergentheim – Assamstadt – Boxberg wurde neu konzipiert und bildet durch eine Verknüpfung mit der Linie 930 einen Ringverkehr. Unter der Linie 932 wird der freigestellte Schülerverkehr zu den Schulen in Stuppach und Neunkirchen in den ÖPNV integriert. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Ahorn-Boxberg sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Interne KennungLos 1 - Ahorn-Boxberg
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Ahorn-Boxberg.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Neckar-Odenwald-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Ahorn-Boxberg
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hohenlohekreis (DE119)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Hohenlohekreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Ahorn-Boxberg
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns12/12/2027
Enddatum der Laufzeit12/12/2037
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergaben.vrn.de/
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
3.1.
TeilPAR-0002
TitelBuslinienverkehr im Linienbündel Creglingen
BeschreibungDas Linienbündel Creglingen besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 967, 968, 969 und 970 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Creglingen sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Interne KennungLos 4 - Creglingen
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Creglingen.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Landkreis (DE256)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Ansbach im Rahmen des VRN-Linienbündels Creglingen.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Landkreis (DE26C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Würzburg im Rahmen des VRN-Linienbündels Creglingen.
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns12/12/2027
Enddatum der Laufzeit12/12/2037
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergaben.vrn.de/
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
3.1.
TeilPAR-0003
TitelBuslinienverkehr im Linienbündel Bad Mergentheim-Süd
BeschreibungDas Linienbündel Bad Mergentheim Süd besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 944, 949, 952 und 955 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Bad Mergentheim Süd sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Interne KennungLos 3 - Bad Mergentheim Süd
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Bad Mergentheim-Süd.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Landkreis (DE26C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Würzburg im Rahmen des VRN-Linienbündels Bad Mergentheim-Süd.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hohenlohekreis (DE119)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Hohenlohekreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Bad Mergentheim-Süd.
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns12/12/2027
Enddatum der Laufzeit12/12/2037
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergaben.vrn.de/
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
3.1.
TeilPAR-0004
TitelBuslinienverkehr im Linienbündel Külsheim
BeschreibungDas Linienbündel Külsheim besteht aktuell aus der VRN-Buslinie 971 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Külsheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Interne KennungLos 5 - Külsheim
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Külsheim.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Miltenberg (DE269)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Miltenberg im Rahmen des VRN-Linienbündels Külsheim.
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns12/12/2027
Enddatum der Laufzeit12/12/2037
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergaben.vrn.de/
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
3.1.
TeilPAR-0005
TitelBuslinienverkehr im Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda
BeschreibungDas Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 942, 943 und 945 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Fahrten des Stadtbus Lauda-Königshofen wurden zur besseren Kommunikation aus der Linie 945 herausgelöst und werden zukünftig unter der Linie 946 beauskunftet. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Interne KennungLos 2 - Bad Mergentheim-Lauda
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Bad Mergentheim-Lauda.
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns12/12/2027
Enddatum der Laufzeit12/12/2037
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergaben.vrn.de/
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
3.1.
TeilPAR-0006
TitelBuslinienverkehr im Linienbündel Niederstetten
BeschreibungDas Linienbündel Niederstetten besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 959, 964, 965 und 966 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Niederstetten sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Interne KennungLos 7 - Niederstetten
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Niederstetten.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Schwäbisch Hall (DE11A)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Schwäbisch Hall im Rahmen des VRN-Linienbündels Niederstetten.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV in der Stadt Würzburg im Rahmen des VRN-Linienbündels Niederstetten.
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns12/12/2027
Enddatum der Laufzeit12/12/2037
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergaben.vrn.de/
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
3.1.
TeilPAR-0007
TitelBuslinienverkehr im Linienbündel Tauberbischofsheim
BeschreibungDas Linienbündel Tauberbischofsheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 850, 940, 941 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Fahrten zwischen Königheim und Eubigheim wurden zur besseren Kommunikation aus der Linie 850 herausgelöst und werden zukünftig unter der Linie 995 beauskunftet. Die Schulfahrten zwischen Wertheim und Reicholzheim/Bronnbach/Höhefeld aus der Linie 941 werden zukünftig im Linienbündel Maintal als Linie 981 erbracht. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Tauberbischofsheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Interne KennungLos 8 - Tauberbischofsheim
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Tauberbischofsheim.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Stadt Würzburg im Rahmen des VRN-Linienbündels Tauberbischofsheim.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Landkreis (DE26C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Würzburg im Rahmen des VRN-Linienbündels Tauberbischofsheim.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Neckar-Odenwald-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Tauberbischofsheim.
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns12/12/2027
Enddatum der Laufzeit12/12/2037
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergaben.vrn.de/
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
3.1.
TeilPAR-0008
TitelBuslinienverkehr im Linienbündel Weikersheim
BeschreibungDas Linienbündel Weikersheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 961, 962, 963, 980 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Fahrten zu den bayerischen Orten und Creglingen bzw. Weikersheim wurden zur besseren Kommunikation aus der Linie 980 herausgelöst und werden zukünftig unter der Linie 985 beauskunftet. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Weikersheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Interne KennungLos 9 - Weikersheim
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Weikersheim.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Landkreis (DE256)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Ansbach im Rahmen des VRN-Linienbündels Weikersheim.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Landkreis (DE26C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Würzburg im Rahmen des VRN-Linienbündels Weikersheim.
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns12/12/2027
Enddatum der Laufzeit12/12/2037
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergaben.vrn.de/
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
3.1.
TeilPAR-0009
TitelBuslinienverkehr im Linienbündel Wertheim
BeschreibungDas Linienbündel Wertheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 974, 975, 976 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Es wird eine Direktverbindung zwischen Bestenheid und dem Wartberg/Reinhardshof als Linie 979 eingerichtet. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Wertheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Interne KennungLos 10 - Wertheim
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Wertheim.
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns12/12/2027
Enddatum der Laufzeit12/12/2037
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergaben.vrn.de/
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
3.1.
TeilPAR-0010
TitelBuslinienverkehr im Linienbündel Maintal
BeschreibungDas Linienbündel Maintal besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 972, 973, 977 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Unter der neuen Linie 981 werden die Schulfahrten zwischen Wertheim und Reicholzheim/Bronnbach/Höhefeld aus der Linie 941 dargestellt. Die Linie 977 wird zukünftig untertags abwechselnd über Wüstenzell oder Marktheidenfeld geführt. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Maintal sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Interne KennungLos 6 - Maintal
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen des VRN-Linienbündels Maintal.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Miltenberg (DE269)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Miltenberg im Rahmen des VRN-Linienbündels Maintal.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Landkreis (DE26C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Würzburg im Rahmen des VRN-Linienbündels Maintal.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV in der Stadt Würzburg im Rahmen des VRN-Linienbündels Maintal.
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Spessart (DE26A)
LandDeutschland
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns12/12/2027
Enddatum der Laufzeit12/12/2037
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergaben.vrn.de/
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00011998
PostanschriftB 1, 3-5
StadtMannheim
Postleitzahl68159
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vrn.de
Telefon0621107700
Internetadressehttps://www.vrn.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMain-Tauber-Kreis
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.:DE146588411
PostanschriftGartenstraße 1
StadtTauberbischofsheim
Postleitzahl97941
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vrn.de
Telefon0621107700
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDas Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.:257/114/40081
PostanschriftJuliusprommenade 40-44
StadtWürzburg
Postleitzahl97070
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vrn.de
Telefon0621107700
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungLandkreis Ansbach
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.:DE131350047
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vrn.de
Telefon0621107700
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungNeckar-Odenwald-Kreis
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.:DE145319989
PostanschriftNeckarelzer Straße 7
StadtMosbach
Postleitzahl74821
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vrn.de
Telefon0621107700
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungLandkreis Schwäbisch Hall
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.:DE268961938
PostanschriftMünzstraße 1
StadtSchwäbisch Hall
Postleitzahl74523
Land, Gliederung (NUTS)Schwäbisch Hall (DE11A)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vrn.de
Telefon0621107700
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungHohenlohekreis
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.:DE146279047
PostanschriftAllee 17
StadtKünzelsau
Postleitzahl74653
Land, Gliederung (NUTS)Hohenlohekreis (DE119)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vrn.de
Telefon0621107700
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0008
Offizielle BezeichnungStadt Würzburg
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.:DE134188711
PostanschriftRückermainstraße 2
StadtWürzburg
Postleitzahl97070
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vrn.de
Telefon0621107700
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0009
Offizielle BezeichnungLandkreis Miltenberg
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.:DE132115042
PostanschriftBrückenstraße 2
StadtMiltenberg
Postleitzahl63897
Land, Gliederung (NUTS)Miltenberg (DE269)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vrn.de
Telefon0621107700
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0010
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.:DE811469974
PostanschriftDulacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon07219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0011
Offizielle BezeichnungLandkreis Main-Spessart
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.:DE132115034
PostanschriftMarktplatz 8
StadtKarlstadt
Postleitzahl97753
Land, Gliederung (NUTS)Main-Spessart (DE26A)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vrn.de
Telefon0621107700
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0012
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungda9869bb-d71d-4bfc-9e54-120b4217e32b-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungDer neue Nahverkehrsplan für den Main-Tauber-Kreis wurde im Juli 2026 beschlossen und daher wurde der aktuelle Link eingefügt. Die interne Losbezeichnung der Lose wurde angepasst. Der finale Loszuschnitt mit den entsprechenden Liniennummern, sowie die Beschreibung der Lose Ahorn-Boxberg, Bad Mergentheim-Lauda, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal, wurde angepasst. Der Main-Spessart-Kreis wurde als Aufgabenträger aufgrund des überarbeiteten Nahverkehrsplans für das Linienbündel Maintal hinzugefügt.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungba910bc9-2629-42c9-9bbd-6edb1ca800dc  -  01
FormulartypPlanung
Art der BekanntmachungVorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/08/2026 16:13:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung555789-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe153/2026
Datum der Veröffentlichung11/08/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens30/10/2026