Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Friedberg
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 09123000 Erdgas
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Friedberg vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. §§ 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV die Lieferung von Erdgas (Klimaneutrales Erdgas) für eigene Abnahmestellen ab 01.01.2024.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 09123000 Erdgas
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Hauptort der Ausführung:
86316 Friedberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Gesamtenergiebedarf beträgt 3.375.843 kWh/a und ist auf 25 Abnahmestellen verteilt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Abnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 09123000 Erdgas
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Hauptort der Ausführung:
86316 Friedberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Gesamtenergiebedarf beträgt 3.200.317 kWh/a für 1 Abnahmestelle.
Die Zuordnung der Abnahmestellen zu den einzelnen Losen ist den Abnahmestellenlisten zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 154-490724
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Abnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern