555843-2021 - ErgebnisDeutschland-Duisburg: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 211/2021 29/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Postanschrift: Schifferstraße 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wb-duisburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2021-227 Vorsortierung von Gewerbeabfällen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-227 (WBD)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, nachfolgend AG genannt, sammelt gewerbliche Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle bei Kunden im Stadtgebiet Duisburg ein. Die Abfälle stammen aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von Baustellen.
Diese Abfälle werden in eigenen Fahrzeugen und Containern gesammelt und sollen kontinuierlich zu einer Vorsortieranlage geliefert werden. Die angelieferten gewerblichen Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle sind gemäß der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer Vorbehandlung/Vorsortierung zu unterziehen.
Die vorsortierten Gewerbeabfälle sind für die AG zur späteren Abholung bereitzustellen.
Die Anlieferung und Abholung der gewerblichen Abfälle erfolgt an den Werktagen von Montag bis Samstag.
Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Duisburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Anlieferung der gewerblichen Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106 und gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt durch die AG. Täglich können mehrere Anlieferungen erfolgen.
Die zu übernehmenden Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106) werden in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3), über 3-achsige LKW (aus der Umleerbehältersammlung) und gelegentlich in Presscontainern (10 m3 bzw. 20 m3) angeliefert.
Die Anlieferung der Abfälle (gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt ausschließlich in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3).
Die AN muss über eine Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 35 km Umkreis (Luftlinie), liegt.
Die vorgenannte max. Entfernung beinhaltet die Summe der Entfernung (Luftlinie) vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, zur Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle sowie der Entfernung (Luftlinie) von der Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle zur GMVA Niederrhein, Buschhausener Str. 156/158, 46049 Oberhausen.
Die Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle der AN muss zu den folgenden Zeiten geöffnet sein:
Montag - Freitag: 07.00 - 17.00 Uhr
Samstag: 07.00 - 14.00 Uhr
Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, die gesammelten Abfälle (AVV 150106 und AVV 170904) der AN zu überstellen.
Auf der Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Alle der im Auftrage der AG eingehenden Fraktionen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist dem Fahrer der AG direkt auszuhändigen.
Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Vorsortieranlage / Übernahmestelle,
- Wiegeschein-Nr.
- Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
- Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls
abweichend),
- Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr.,
- Herkunft der angelieferten Fraktion (Angabe der Lieferschein-Nr.),
- Bruttogewicht,
- Nettogewicht.
Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.
Die AG unterliegt den Pflichten des §4 Abs. (1) sowie des §9 Abs. (1) Nummer 1 sowie Abs. (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Vor der Erstanlieferung gewerblicher Abfälle muss die Bieterin daher schriftlich bestätigen, dass deren Vorsortieranlage die Anforderungen des § 6 Abs. (1) und (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt.
Hierzu ist das in der Anlage 2 beigefügte Formblatt F 10 von der Bieterin zu unterzeichnen.
Die zu bearbeitenden Mengen im Leistungszeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate) stellen sich wie folgt dar:
Vorsortierung gewerblicher Abfälle
- AVV-Nr. 150106 gemischte Verpackungen: ca. 4300 t
- AVV-Nr. 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit
Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen:
ca. 5.500 t
Die Mengenangaben, inkl. des Mengenverhältnisses der AVV 150106 und 170904, beruhen auf Durchschnittswerten der letzten Jahre. Die Werte dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen.
Des Weiteren kann keine einheitliche Zusammensetzung der angelieferten gewerblichen Abfälle garantiert werden. Deren Zusammensetzung ändert sich i.d.R. von Anfallstelle zu Anfallstelle.
Die o.g. Abfälle sind gemäß den Vorgaben der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer Vorbehandlung zu unterziehen. Die aussortierten werthaltigen Fraktionen sind anschließend seitens der AN dem Recycling zuzuführen .
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltrelevanter Aspekt / Gewichtung: 10%
Kostenkriterium - Name: Preislicher Aspekt / Gewichtung: 90%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Vom Auftragnehmer ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 199-519349
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDH3L
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die
Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/10/2021