555847-2023 - ErgebnisDeutschland-München: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 178/2023 15/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -
Postanschrift: Sophienstr. 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Werner, Jürgen
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beratungsleistungen für Big-Data-Usecases, LfSt
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023JWE000006
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) schreibt eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen für Big-Data-Usecases aus.
Mit der Unterstützung des Berater-Teams des Auftragnehmers sollen Softwarelösungen zu verschiedenen Anforderungen der Steuerfachseite, welche auf der vorhandenen Infrastruktur einer „Cloudera Data Platform – Private Cloud“-Installation betrieben werden sollen, geplant und technisch umgesetzt werden. So sollen beispielsweise Lösungen erarbeitet werden, um strukturierte und unstrukturierte Daten aus unterschiedlichen Quellen aufzubereiten, in den Datalake zu importieren, zu katalogisieren und für Anwender der Fachseite performant durchsuchbar zu machen. Vom Team des Auftragnehmers werden hierfür Kenntnisse in den Software-Komponenten HBase, Solr, Phoenix, Atlas, Ranger, Impala, Spark und NiFi erwartet. Um langfristige Abhängigkeiten zu vermeiden, sollen seitens des Auftragnehmers auch Alternativen zur Cloudera Data Platform aufgezeigt werden, mit denen die vorhandenen Usecases umgesetzt werden könnten.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 30 Personentage pro Vertragsjahr. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (Wahlrecht Auftraggeber) um je ein weiteres Jahr („2+1+1“).
Die Dienstleistungen sind voraussichtlich zu ca. 75% in den Räumlichkeiten des BayLfSt in Nürnberg zu erbringen. Bis zu 25% können per remote geleistet werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) schreibt eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen für Big-Data-Usecases aus.
Mit der Unterstützung des Berater-Teams des Auftragnehmers sollen Softwarelösungen zu verschiedenen Anforderungen der Steuerfachseite, welche auf der vorhandenen Infrastruktur einer „Cloudera Data Platform – Private Cloud“-Installation betrieben werden sollen, geplant und technisch umgesetzt werden. So sollen beispielsweise Lösungen erarbeitet werden, um strukturierte und unstrukturierte Daten aus unterschiedlichen Quellen aufzubereiten, in den Datalake zu importieren, zu katalogisieren und für Anwender der Fachseite performant durchsuchbar zu machen. Vom Team des Auftragnehmers werden hierfür Kenntnisse in den Software-Komponenten HBase, Solr, Phoenix, Atlas, Ranger, Impala, Spark und NiFi erwartet. Um langfristige Abhängigkeiten zu vermeiden, sollen seitens des Auftragnehmers auch Alternativen zur Cloudera Data Platform aufgezeigt werden, mit denen die vorhandenen Usecases umgesetzt werden könnten.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 30 Personentage pro Vertragsjahr. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (Wahlrecht Auftraggeber) um je ein weiteres Jahr („2+1+1“).
Die Dienstleistungen sind voraussichtlich zu ca. 75% in den Räumlichkeiten des BayLfSt in Nürnberg zu erbringen. Bis zu 25% können per remote geleistet werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50%
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 50%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 103-325383
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Beratungsleistungen für Big-Data-Usecases, LfSt
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: b.telligent Deutschland GmbH
Postanschrift: Walter-Gropius-Straße 17
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der genaue Auftragswert wird aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers nicht
bekanntgegeben.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wurde die einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018.04 angewendet.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/09/2023