Beratungsleistungen zu Hard- und Softwarethemen: IT-Netze (Los 1)
Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.04 - 99104/20/VV : 1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 72100000 Hardwareberatung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über "Beratungsleistungen zu Hard- und Softwarethemen: IT-Netze". Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen, welche aus softwaretechnischen Gründen auf 2 Vergabeverfhren (VV) aufgeteilt wurden. VV: 1 IT-Netz-Infrastrukturen (Los1) VV: 2 IT-Netz-Technologieentwicklung, Cloud Computing, Virtualisierung und mobile Kommunikation Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 30.500.000 Euro (netto) abgerufen werden.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 017-041594
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 15/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: CONET Solutions GmbH
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 11/09/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 72100000 Hardwareberatung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über "Beratungsleistungen zu Hard- und Softwarethemen: IT-Netze". Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen, welche aus softwaretechnischen Gründen auf 2 Vergabeverfhren (VV) aufgeteilt wurden. VV: 1 IT-Netz-Infrastrukturen (Los1) VV: 2 IT-Netz-Technologieentwicklung, Cloud Computing, Virtualisierung und mobile Kommunikation Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 41.175.000 Euro (netto) abgerufen werden.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 48
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: CONET Solutions GmbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 19
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die gegenständliche Rahmenvereinbarung ist nahezu ausgeschöpft. Daher wird zur Vermeidung einer Deckungslücke der Höchstwert um 35 % von 30.500.000 € netto auf 41.175.000 € netto aufgestockt.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ein Auftragnehmerwechsel für den kurzen Zeitraum bis zum Abschluss der neuen Rahmenvereinbarung wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden und daher unzumutbar. Aufgrund der hohen Themenkomplexität, dem heterogenen Stakeholder-Umfeld sowie diffizilen Abhängigkeiten zwischen den laufenden Projekten besteht der Bedarf nach einer kontinuierlichen und verlässlichen Beratung und Unterstützung. Abrufberechtigt sind über 80 Bedarfsträger unterschiedlicher Ressorts, welche mit dem IT-Dienstleister des Bundes (ITZBund) an ressortübergreifend Projekten wie der Betriebskonsolidierung Bund arbeiten. Hinzu kommen Querschnittsherausforderungen wie beispielsweise die IPv6-Migration. Die fristgerechte Umsetzung der laufenden Projekte, z.B. Überführung von Fachverfahren der einzelnen Bedarfsträger auf die vom ITZBund zentral gestellte Betriebsplattform Bund, sowie deren Finanzierung wäre gefährdet.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)