55630-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Entwicklung von branchenspezifischer Software
OJ S 22/2022 01/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Postanschrift: Ludwigstraße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lauterbach, Lara Faye
E-Mail: zentrale-vergabestelle@fueak.bayern.de
Telefon: +49 8921820
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gebietskörperschaft
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Ernährung, Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung und Forsten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Foto App für Landwirtschaftliche Förderung in Bayern (FAL-BY) , App zum Flächenmonitoring - Neuprogrammierung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021H3000006
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, benötigt für das Jahr 2022 eine funktionsfähige mobile Anwendung (Arbeitstitel „Foto App für Landwirtschaftliche Förderung in Bayern: FAL-BY“) zur Unterstützung der Agrarförderung in Bayern. Angestrebt ist eine gemeinsame mobile Anwendung für verschiedene Zielgruppen (Mitarbeiter der Landwirtschaftsverwaltung und Antragsteller), die bei der Umsetzung des Flächenmonitorings unterstützt und das bestehende System iBALIS unterstützt.
Die Software soll mit den mobilen Betriebssystemen Android und iOS einsetzbar sein und neben der teils geführten Abarbeitung von Aufgaben zwei unterschiedliche Kern-Funktionalitäten (Erstellen georeferenzierter Fotos, Messen mit Hilfe einer externen Antenne) bieten. In dem vorliegenden Lastenheft werden die Anforderungen an Hardware und Software beschrieben. Vom AG wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer (AN) angestrebt, bei der die Details der Implementierung abgestimmt werden. Vor der Implementierung ist vom AN auf Basis des vorliegenden Lastenheftes ein Pflichtenheft zur erstellen und dem AG zur Abnahme vorzulegen. Der AG erwartet mehrere lauffähige Testversionen vor der Bereitstellung einer produktiven Endversion.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72210000 Programmierung von Softwarepaketen, 72212900 Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, benötigt für das Jahr 2022 eine funktionsfähige mobile Anwendung (Arbeitstitel „Foto App für Landwirtschaftliche Förderung in Bayern: FAL-BY“) zur Unterstützung der Agrarförderung in Bayern. Angestrebt ist eine gemeinsame mobile Anwendung für verschiedene Zielgruppen (Mitarbeiter der Landwirtschaftsverwaltung und Antragsteller), die bei der Umsetzung des Flächenmonitorings unterstützt und das bestehende System iBALIS unterstützt.
Die Software soll mit den mobilen Betriebssystemen Android und iOS einsetzbar sein und neben der teils geführten Abarbeitung von Aufgaben zwei unterschiedliche Kern-Funktionalitäten (Erstellen georeferenzierter Fotos, Messen mit Hilfe einer externen Antenne) bieten. In dem vorliegenden Lastenheft werden die Anforderungen an Hardware und Software beschrieben. Vom AG wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer (AN) angestrebt, bei der die Details der Implementierung abgestimmt werden. Vor der Implementierung ist vom AN auf Basis des vorliegenden Lastenheftes ein Pflichtenheft zur erstellen und dem AG zur Abnahme vorzulegen. Der AG erwartet mehrere lauffähige Testversionen vor der Bereitstellung einer produktiven Endversion.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskriterien (siehe Vergabeunterlagen) / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 199-519280
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Foto App für Landwirtschaftliche Förderung in Bayern (FAL-BY) , App zum Flächenmonitoring - Neuprogrammierung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/01/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dierichsweiler Unternehmens- und Prozessberatung GmbH
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Nebenangebote sind nur insoweit zugelassen wie nachfolgend dargestellt:
Die in Anlage 1 (Lastenheft - Kapitel 6 bis einschließlich 13) beschriebenen Anforderungen können in zwei verschiedenen Anwendungen angeboten werden. Die zwei verschiedenen Anwendungen müssen wie folgt aufgeteilt sein: Eine Anwendung stellt alle Funktionalitäten für sämtliche Rollen der Verwaltung (siehe Kapitel 6.2) bereit, die zweite Anwendung alle Funktionalitäten für die Rolle AST.
Solche Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn im übrigen alle Anforderungen der Vergabeunterlagen eingehalten werden.
Nebenangebote sind als solche zu kennzeichnen. Es gelten die Zuschlagskriterien gemäß der Vergabeunterlagen.
Im Übrigen sind Nebenangebote ausgeschlossen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/01/2022