556410-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 211/2021 29/10/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Brade, Janine
E-Mail: janine.brade@deutschebahn.com
Telefon: +49 9112192535
Fax: +49 9112192787
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
19FEI42966 Brenner-Nordzulauf, Trassenauswahlverfahren Grafing Bf - Verknüpfungsstelle "Großkarolinenfeld" "
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42966
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Das Projekt Brenner-Nordzulauf ist Teil des transeuropäischen Skandinavien-Mittelmeer-Korridors,
der vom Süden Finnlands bis nach Malta reicht. Das Projekt liegt auf der Achse München - Verona
und ist damit Bestandteil der nördlichen Verbindung zum Brenner Basistunnel.
Aufgabenstellung des Projektes ist die Ertüchtigung der viergleisigen Strecke zwischen München-
Trudering und Grafing Bahnhof und der zweigleisige Neubau einer Mischverkehrsstrecke zwischen
Grafing Bahnhof über Kiefersfelden (Landesgrenze D/A) nach Schaftenau(A).
Die hier beschriebene Ausschreibung umfasst den Planungsraum 2 mit dem
Bahnhof Grafing Bahnhof (einschließlich) und endet an der Verknüpfungsstelle Rosenheim Nord
(ausschließlich) im Raum Tuntenhausen / Großkarolinenfeld.
Der Bahnhof Grafing Bahnhof fungiert als Verknüpfungsstelle zwischen den beiden zweigleisigen
Bestandsstrecken (5510 und 5555) in Richtung München und der zweigleisigen Bestandstrecke
(5510) und der zweigleisigen Neubaustrecke in Richtung Rosenheim.
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen im Planungsabschnitt 2 Grafing Bahnhof –
Großkarolinenfeld (MGK) bestehen aus einer Vergabeeinheit mit folgenden Inhalten:
Entwicklung und Darstellung einer Verknüpfungsstelle nördlich oder südlich des
Bahnhofs Grafing und von Trassen für den Neubau einer ca. 21 km langen zweigleisigen
Eisenbahnstrecke (NBS) von Grafing Bf bis zu den vom AN des Planungsabschnitts 3 geplanten
Varianten der Verknüpfungsstelle (VK) Rosenheim Nord (VK Großkarolinenfeld, VK Riederbach, VK
Aubenhausen, VK Ostermünchen), deren Analyse und Beurteilung und die Auswahl einer
Vorzugstrasse. Die Planung der Varianten der VK Rosenheim Nord ist nicht Bestandteil dieser
Ausschreibung, sondern wird von dem Planer des Abschnitts 3 (Erweiterter Planungsraum) erstellt.
Bestandteil der gegenständlichen Ausschreibung ist die Anbindung der NBS an diese
Verknüpfungsstelle (alle Varianten), die Schnittstelle bilden die letzten Weichenspitzen in Richtung
Grafing.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 05/10/2020 Ende: 31/03/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 190-459898

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI42966
Bezeichnung des Auftrags:
19FEI42966 Brenner-Nordzulauf, Trassenauswahlverfahren Grafing Bf - Verknüpfungsstelle "Großkarolinenfeld" "
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
25/09/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
1. IFOK Gmbh
2. DB Engineering & Consulting GmbH
3. Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
4. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft GmbH
5. ILF Consulting Engineers Austria GmbH
6. Baader Konzept GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/10/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: München
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Projekt Brenner-Nordzulauf ist Teil des transeuropäischen Skandinavien-Mittelmeer-Korridors,
der vom Süden Finnlands bis nach Malta reicht. Das Projekt liegt auf der Achse München - Verona
und ist damit Bestandteil der nördlichen Verbindung zum Brenner Basistunnel.
Aufgabenstellung des Projektes ist die Ertüchtigung der viergleisigen Strecke zwischen München-
Trudering und Grafing Bahnhof und der zweigleisige Neubau einer Mischverkehrsstrecke zwischen
Grafing Bahnhof über Kiefersfelden (Landesgrenze D/A) nach Schaftenau(A).
Die hier beschriebene Ausschreibung umfasst den Planungsraum 2 mit dem
Bahnhof Grafing Bahnhof (einschließlich) und endet an der Verknüpfungsstelle Rosenheim Nord
(ausschließlich) im Raum Tuntenhausen / Großkarolinenfeld.
Der Bahnhof Grafing Bahnhof fungiert als Verknüpfungsstelle zwischen den beiden zweigleisigen
Bestandsstrecken (5510 und 5555) in Richtung München und der zweigleisigen Bestandstrecke
(5510) und der zweigleisigen Neubaustrecke in Richtung Rosenheim.
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen im Planungsabschnitt 2 Grafing Bahnhof –
Großkarolinenfeld (MGK) bestehen aus einer Vergabeeinheit mit folgenden Inhalten:
Entwicklung und Darstellung einer Verknüpfungsstelle nördlich oder südlich des
Bahnhofs Grafing und von Trassen für den Neubau einer ca. 21 km langen zweigleisigen
Eisenbahnstrecke (NBS) von Grafing Bf bis zu den vom AN des Planungsabschnitts 3 geplanten
Varianten der Verknüpfungsstelle (VK) Rosenheim Nord (VK Großkarolinenfeld, VK Riederbach, VK
Aubenhausen, VK Ostermünchen), deren Analyse und Beurteilung und die Auswahl einer
Vorzugstrasse. Die Planung der Varianten der VK Rosenheim Nord ist nicht Bestandteil dieser
Ausschreibung, sondern wird von dem Planer des Abschnitts 3 (Erweiterter Planungsraum) erstellt.
Bestandteil der gegenständlichen Ausschreibung ist die Anbindung der NBS an diese
Verknüpfungsstelle (alle Varianten), die Schnittstelle bilden die letzten Weichenspitzen in Richtung
Grafing.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 05/10/2020 Ende: 31/03/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Aus dem bisherigen Planungsprozess wurde erkenntlich, dass die nördliche Verknüpfungsstelle der Bestandsstrecke nördlich des
Bahnhofs Grafing (im Bereich Kirchseeon) situiert werden muss, wodurch sich die Möglichkeit westlicher Trassenführungen
ergibt, welche zu planen/prüfen sind. Hieraus ergeben sich weitere zu prüfenden Kombinationsvarianten. Zusätzlich wurde der
Planer damit beauftragt abweichend von den festgelegten Planungsparametern Untersuchungen von Grobtrassen mit
Anschlusstrassierung an die Bestandstrecke mit 160 km/h (zwischenzeitlich gehoben auf 200 km/h) zu untersuchen.
Hintergrund/Ziel der Untersuchung ist der geforderte "bestandsnahe" Ausbau. - LÄ 03
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Entwicklung zusätzlicher Grobtrassen, die Ausarbeitung der Dokumentationsunterlagen sowie die Berücksichtigung der
zusätzlichen Grobtrassen / Grobtrassenmehrlängen in der Analyse und Bewertung sind Leistungen, die vom Planer seit Beginn der Planungsphase fortwährend erfolgen. Die darin enthaltenden Arbeitschritte und Prozesse wurden mitunter vom Planer selbst entwickelt, definiert und werden aus dem Planungprozess heraus parallel fortgeschrieben. Ein AN-Wechsel hätte somit grundlegende Auswirkungen auf die Prozessabfolge. Bereits geplante Trassenführungen müssten rückwirkend mit den von einem anderen AN entwickelten Trassen abgeglichen und angepasst werden, um diese gesamthaft und gleichwertig in eine Dokumentation zu integrieren und in den gleichen Planunterlagen einheitlich darzustellen. Die hieraus notwendige Überarbeitung,
der bereits entwickelten/geplanten Trassenführungen würde zu Mehrkosten führen. Dazu können die bereits erfolgten Erhebungen und Auswertungen der Grundlagendaten, die Basis der Trassenplanung sind, können nicht ohne intensiven Austausch und ohne einem vollständigem Hintergrundwissen übergeben werden. Aufgrund des zeitlich eng getakteten Terminplans ist, ohne terminliche Verzögerungen zu verursachen oder den Planungprozess zu gefährden, bei einem AN-Wechsel von einem relevanten Informationsverlust auszugehen.
VII.2.3.
Preiserhöhung