Beschaffung von 12 m Stadtbussen und 18 m Gelenkbussen als Depot- bzw. Opportunity-Charger, dabei sollen die Busse vorwiegend auf dem Betriebshof geladen werden. Diese Busse müssen über folgende Mindestreichweiten verfügen; 12 m-Stadtbus 200 km als Depot-Charger und 200 km als Opportunity-Charger,18 m-Gelenkbus 150 km als Depot-Charger und 150 km als Opportunity-Charger.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von 12 m Stadtbussen und 18 m Gelenkbussen als Depot- bzw. Opportunity-Charger, dabei sollen die Busse vorwiegend auf dem Betriebshof geladen werden. Diese Busse müssen über folgende Mindestreichweiten verfügen; 12 m-Stadtbus 200 km als Depot-Charger und 200 km als Opportunity-Charger, 18 m-Gelenkbus 150 km als Depot-Charger und 150 km als Opportunity-Charger. Bei der Auslegung der Busse ist darauf zu achten, dass eine Klimatisierung in Anlehnung an die VDV-Eco-Kennlinie sicherzustellen ist
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 102-248485
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung Der Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 45623828
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von 28 Stk. eCitaro Solo- und Gelenkbus
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 30/09/2021
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Teilnahmeanträge sind mit den in III.1.9 geforderten Unterlagen bis zum 05.07.2019 an die Anschrift gem. Pkt. I.1 einzureichen. Nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die qualifizierten Bieter zeitnah zur Angebotsabgabe aufgefordert.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428231491
Fax: +49 40428232020
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Place Madou/Madouplein 1
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428231491
Fax: +49 40428232020
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 26/10/2021