Aufgrund der kurzfristigen Verlängerungszusage für das Objekt, verbleibt nicht genug Zeit, um mehrere Angebote einzuholen und eine reibungslose Übergabe an einen anderen Anbieter sicherzustellen. Die Leistungsanforderungen sind hoch, da bis zu 710 Personen in den beiden Hallen untergebracht werden und verpflegt werden müssen.
Da die Unterkunft über keine Infrastruktur zur Selbstversorgung der Geflüchteten verfügt, müssen zwingend weiterhin Cateringleistungen zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der hohen Dringlichkeit wurde gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb als Verfahrensart gewählt.