557123-2022 - ErgebnisDeutschland-Eschborn: Übersetzungsdienste
OJ S 196/2022 11/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: daniel.backhouse@giz.de
Telefon: +49 6196792981
Fax: +49 619679802981
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
81284095-Rahmenvereinbarung zur Dokumentenübersetzung französisch und arabisch für tunesische Programmteilnehmende TripleWin
Referenznummer der Bekanntmachung: 81284095
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79530000 Übersetzungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Projekt Triple Win verfolgt das Ziel, die unterschiedlichen Interessen Deutschlands, der Herkunftsländer Philippinen, Bosnien-Herzegowina, Indien/Kerala, Indonesien sowie Tunesien und der Fachkräfte in Ausgleich zu bringen. Die Gewinnung und Vermittlung der Pflegekräfte durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit den Arbeitsverwaltungen vor Ort sowie die die vorbereitenden und flankierenden Maßnahmen der GIZ GmbH zielen dabei auf langfristig darauf ab eine Infrastruktur für Fachkräftemobilität durch Abstimmung der Ausbildungsstandards und des Mobilitätsmanagements zu etablieren.
Für die Anerkennung des ausländischen Ausbildungsabschlusses muss in Deutschland ein Antrag bei der jeweils zuständigen Anerkennungsstelle pro Bundesland gestellt werden. Hierfür müssen für Projektteilnehmende aus Tunesien Ausbildungsdokumente der Licence appliquée en science infirmiéres, teilweise Schulabschlussdokumente sowie Personenstandsdokumente, Arbeitsnachweise und Führungszeugnisse aus dem Französischen/Arabischen ins Deutsche in Form einer beglaubigten Übersetzung übersetzt werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 176 622,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Projekt Triple Win zielt darauf ab ein partnerschaftliches Mobilitätsmanagement durch transparent und standardisiert koordinierte Vermittlungsprozesse zu etablieren, Integrationsprozesse von ausländischen Pflegekräften durch fachliche und sprachliche Prüfung/Vorbereitung und bedarfsorientierte Begleitung aber auch die entwicklungspolitischen Unbedenklichkeit (WHO Kodex) und Maximierung der positiven Effekte für die Herkunftsländer der Fachkräfte durch flankierende Maßnahmen abzusichern, um so langfristig eine Infrastruktur für Fachkräftemobilität durch Abstimmung der Ausbildungsstandards und des Mobilitätsmanagements zu erproben.
Der Fokus des vorliegenden Auftrags liegt auf der Erstellung beglaubigter Übersetzungen der deutschen Sprache der Antragsunterlagen (Dokumentenpaketen) für die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses projektteilnehmender Pflegekräfte aus Tunesien durch mindestens ein/e in Deutschland öffentlich bestellte/r und vor der deutschen Justiz beeidigte/r Übersetzer*in der französischen und arabischen Sprache. Die berufliche Anerkennung wird benötigt damit die Pflegekräfte langfristig als Fachkräfte in Deutschland bleiben können.
Im Zeitraum von August 2022 bis April 2024 sollen nach derzeitigem Stand ca. 600 ausgebildete Pflegekräfte aus Tunesien im Rahmen des Projekts Triple Win an deutsche Arbeitgeber*innen in genannten Bundesländern vermittelt werden, um in Deutschland ihr berufliches Anerkennungsverfahren zu durchlaufen mit dem Ziel als Pflegefachkraft zu arbeiten. Der Umsetzungserfolg bemisst sich an der zeitnahen Lieferung einer korrekten beglaubigten deutschen Übersetzung der Dokumentenpakete von bis zu 600 Projektteilnehmenden aus Tunesien nach den Vorgaben der Anerkennungsbehörden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 100.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 089-243398
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Deman Übersetzungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Deman Übersetzungen
Postanschrift: Grafenberger Allee 68
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40237
Land: Deutschland
E-Mail: sales@pauldeman.com
Telefon: +49 2116988575
Internet-Adresse: https://www.pauldeman.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 176 622,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 176 622,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YU3B
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/10/2022