Gem. § 14 Abs. 2 VgV ist die Vergabe von Aufträgen in Form des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV ist eine Auftragsvergabe in der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn die Leistungen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden können, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Der zuständige Fachbereich führte vorab eine an den fachlichen Anforderungen orientierte Markterkundung durch. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass lediglich die Fa. IntraFind Software AG mit dem Produkt "iFinder 5 elastic" sämtliche notwendigen fachlichen Anforderungen erfüllt.