557631-2022 - ErgebnisDeutschland-Regensburg: Regel- und Steuerinstrumente und -geräte
OJ S 196/2022 11/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co. KG
Postanschrift: Greflinger Straße 26
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf
E-Mail: ausschreibungen@rewag.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rewag.de/
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bedarf an Gas-Druckregelgeräten (Niederdruck und Mitteldruck) für das Jahr 2023 sowie optional für das Jahr 2024
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-31-MT
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38570000 Regel- und Steuerinstrumente und -geräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co. KG beabsichtigt, den Bedarf an Gas-Druckregelgeräten (Niederdruck und Mitteldruck) zum Einsatz in ihrem Versorgungsnetz für Neuanschlüsse und den turnusmässigen Austausch (anstehendes Nutzungsdauerende) zu vergeben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
38570000 Regel- und Steuerinstrumente und -geräte, 44161110 Gasverteilungsnetz, 39341000 Gasdruckausrüstung, 39721410 Gasgeräte, 65210000 Gasversorgung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: 93055
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co. KG beabsichtigt, den Bedarf an Gas-Druckregelgeräten (Niederdruck und Mitteldruck) zum Einsatz in ihrem Versorgungsnetz für Neuanschlüsse und den turnusmässigen Austausch (anstehendes Nutzungsdauerende) zu vergeben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Netto-Positionspreis / Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 177-502290
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Aufhebung auf Grund einer wesentlichen Veränderung der Grundlage des Vergabeverfahrens:
Das Verfahren wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben, da wesentliche Änderungen in Anlage LV_Ausschreibung_Druckregelgeräte.pdf vorgenommen werden müssen.
Die Ausschreibung wird voraussichtlich ab frühestens Kalenderwoche 41/2022 mit einem aktualisierten Leistungsverzeichnis erneut am Markt platziert.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/10/2022