557905-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Lizenzen THG-Bilanzierung
OJ S 163/2025 27/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Schleswig-Holstein - Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
E-Maildataportvergabestelle@dataport.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLizenzen THG-Bilanzierung
BeschreibungDas Land Schleswig-Holstein möchte in gemeinsamer Verantwortung mit den Kommunen nach Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Zugang zu einer internetbasierten Software ermöglichen, um Kommunen (Städte, Gemeinden, und kommunalen Zusammenschlüssen wie z.B. Landkreisen, Ämtern, Klimaschutzagenturen oder kommunalen Zweckverbände) im Rahmen einer Lizenz eine einheitliche kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Schleswig-Holstein zu ermöglichen und sie auf diesem Wege bei ihren Aktivitäten des Klimaschutzes zu unterstützen.
Kennung des Verfahrens7e118adb-ab62-473f-b5de-15532a049dbf
Interne KennungDP-2025000043
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel / Schleswig-Holstein
Postleitzahl24106
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Eignungsanforderungen ergeben sich aus den Auftragsunterlagen. Als Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen legt der Bewerber/Bieter Eigenerklärungen über die Vergabeplattform vor. Die einzelnen Anforderungen sind in den Auftragsunterlagen, Teil - Allgemeiner Teil Bewerbungsbedingungen, Ziffer 5.4.2. beschrieben und sind hier der Vollständigkeit halber aufgelistet: •Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können. •Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Referenzen: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekt die mit einem Auftraggeber aus Deutschland, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird bei der Bewertung der Vergleichbarkeit berücksichtigt, inwieweit die jeweilige Referenz die Leistungsbestandteile „kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung inkl. Landwirtschaft“, „Berechnung von Szenarien“ und „Benchmark“ umfasst. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • Wenn das Referenzprojekt nicht älter als drei Jahre ist, d. h. die Leistungserbringung darf nicht vor dem 16.09.2022 (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) liegen. Ein früherer Vertragsbeginn ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 16.09.2022 und 16.09.2025 erbracht wurde. Das Referenzprojekt hat eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten vorzuweisen, d. h. es darf nicht nach dem 16.03.2025 begonnen haben. Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die jeweils für sich die zuvor genannten Mindestanforderungen erfüllen. Vor der Zuschlagserteilung wird mit dem Bieter, der nach der Angebotswertung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (im vorliegenden Verfahren: niedrigster Preis), eine Teststellung durchgeführt. Gegenstand dieser Teststellung ist die Überprüfung, ob sämtliche in den Vergabeunterlagen definierten Mindestanforderungen erfüllt werden. Werden die Mindestanforderungen im Rahmen der Teststellung nicht vollständig erfüllt, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Das Vergabeverfahren wird in diesem Fall mit dem nach der Angebotswertung nächstplatzierten Bieter fortgeführt. Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und –einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Vergabeunterlagen Teil A -Allgemeiner Teil Ziffer 4.1.3. Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden. Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenGemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLizenzen THG-Bilanzierung
BeschreibungDas Land Schleswig-Holstein möchte in gemeinsamer Verantwortung mit den Kommunen nach Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Zugang zu einer internetbasierten Software ermöglichen, um Kommunen (Städte, Gemeinden, und kommunalen Zusammenschlüssen wie z.B. Landkreisen, Ämtern, Klimaschutzagenturen oder kommunalen Zweckverbände) im Rahmen einer Lizenz eine einheitliche kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Schleswig-Holstein zu ermöglichen und sie auf diesem Wege bei ihren Aktivitäten des Klimaschutzes zu unterstützen.
Interne Kennung4d5b9b4e-8619-4780-8e54-fe503ce52114
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen
Beschreibung der Optionen3.2 Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, diesen Vertrag zu gleichen Konditionen zweimal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Ausübung dieser Optionen erfolgt schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer. Die erste Verlängerungsoption um ein Jahr ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit auszuüben. Die zweite Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der ersten Verlängerung auszuüben.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel / Schleswig-Holstein
Postleitzahl24106
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/12/2025
Enddatum der Laufzeit30/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDas einzige Zuschlagskriterium ist der Preis (reine Preiswertung).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Referenzen: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekt die mit einem Auftraggeber aus Deutschland, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird bei der Bewertung der Vergleichbarkeit berücksichtigt, inwieweit die jeweilige Referenz die Leistungsbestandteile „kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung inkl. Landwirtschaft“, „Berechnung von Szenarien“ und „Benchmark“ umfasst. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • Wenn das Referenzprojekt nicht älter als drei Jahre ist, d. h. die Leistungserbringung darf nicht vor dem 16.09.2022 (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) liegen. Ein früherer Vertragsbeginn ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 16.09.2022 und 16.09.2025 erbracht wurde. Das Referenzprojekt hat eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten vorzuweisen, d. h. es darf nicht nach dem 16.03.2025 begonnen haben. Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die jeweils für sich die zuvor genannten Mindestanforderungen erfüllen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDas einzige Zuschlagskriterium ist der Preis (reine Preiswertung). Das heißt, das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Brutto-Preis stellt das wirtschaftlichste Angebot dar, auf welches der Zuschlag erfolgen soll. In Teil C – Preisblatt sind stets Netto-Preise anzugeben.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen29/08/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/75232656-23e0-4b0e-9ca4-01daac9faf50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/75232656-23e0-4b0e-9ca4-01daac9faf50
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/09/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss106 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFolgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: •deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, •Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, •dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragneh-mer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, •Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, •Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), •Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, •Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Schleswig-Holstein - Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Schleswig-Holstein
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLand Schleswig-Holstein - Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Registrierungsnummerf6b79f53-c5c9-41b4-b8f2-bf39250284b2
PostanschriftMercatorstraße 3
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Maildataportvergabestelle@dataport.de
Telefon+49 43132950
Internetadressehttps://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilungbeim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
PostanschriftDüsternbrooker Weg 94
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
Kontaktpersonbeim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
E-Mailvergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon+49 4319884542
Fax+49 4319884702
Internetadressehttp://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung1082a952-8a82-4dca-b552-ac9c1371c871-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung36f0abbb-6050-471d-9406-1f507c8fa04e  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/08/2025 13:18:37 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung557905-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe163/2025
Datum der Veröffentlichung27/08/2025