Wegen Überschreitung des EU-Schwellenwertes von 215.000 EUR netto wurde nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ein förmliches Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da für die bisherigen zwei offenen Verfahren für die betroffenen Netzgebiete keine Angebote eingegangen sind. Die Auftragsbedingungen für die Ausschreibung blieben unverändert zum vorausgegangenen offenen Verfahren gemäß Festlegungen des Bezirksausschusses vom 25.05.2023.