558293-2023 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 178/2023 15/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 82.0816/2023 - Auswirkung einer Neuregelung zur Cannabisabgabe auf die Verkehrssicherheit
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 82.0816/2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 82.0816/2023
„Auswirkung einer Neuregelung zur Cannabisabgabe auf die Verkehrssicherheit“
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 531 932,77 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
FE 82.0816/2023 - Auswirkung einer Neuregelung zur Cannabisabgabe auf die Verkehrssicherheit
Die Zahl der Cannabiskonsumenten in Deutschland ist verhältnismäßig groß. Laut ESA haben im Jahr 2021 8,8 % der erwachsenen Bevölkerung in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert und 4,3 % haben innerhalb des letzten Monats konsumiert.
Neue gesetzliche Regelungen zu psychoaktiven Substanzen können sich auf das Konsumverhalten und/oder die Anzahl von Fahrten oder Unfällen unter Substanzeinfluss auswirken. Da Fahren unter Cannabiseinfluss (DUIC) das Unfallrisiko erhöht, stellt sich die Frage, ob eine Neuregelung zur Cannabisabgabe Auswirkungen auf das Konsumentenverhalten und somit auf die Verkehrssicherheit hat. Es gibt bislang international wenige Studien mit teilweise heterogenen Ergebnissen zu Änderungen im Konsumverhalten oder der Auftretenshäufigkeit von Fahrten unter Einfluss nach einer Cannabislegalisierung.
Ziel/Nutzen
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, ob und wie sich die Neuregelung zur Cannabisabgabe auf den Konsum und die Häufigkeit des Fahrens unter Cannabiseinfluss auswirkt.
Um eine mögliche Änderung im Konsumentenverhalten in Bezug auf die Verkehrssicherheit nach einer Neuregelung zur Cannabisabgabe in Deutschland interpretieren zu können, sollen auch die Ursachen dieser Veränderungen beleuchtet werden.
Daher sollen in diesem Forschungsvorhaben die beiden Aspekte „Konsumverhalten“ und „DUIC“ in einem ausreichenden Zeitraum vor und nach der Neuregelung zur Cannabisabgabe analysiert werden. Um aus den Ergebnissen Empfehlungen für weitere Maßnahmen z. B. zur Prävention von DUIC ableiten zu können, sollen zudem die Faktoren identifiziert werden, die Einfluss auf die Häufigkeit von DUIC nehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterien / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 110-345830
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2r-FE 82.0816/2023
Bezeichnung des Auftrags:
FE 82.0816/2023 - Auswirkung einer Neuregelung zur Cannabisabgabe auf die Verkehrssicherheit
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Förderverein für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (FISD e.V.)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 531 932,77 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/09/2023