558421-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Freiberg: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
OJ S 178/2023 15/09/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@oba.sachsen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oba.sachsen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ingenieurleistungen Standort Breitscheid-Schächte Hohndorf, Teil B und C – Sanierung der Halde Breitscheid-Schächte II und III
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung: Hohndorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Aufgabenstellung
Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber),
Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem Haldenkörper; Planung von technischen Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung der Standorte einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut),
Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen
Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung:
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2.000.000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphase 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben. Die Abgabe von Nebenangeboten ist auf diesen Sachverhalt beschränkt.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach den Leistungsphase 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
Als Besondere Leistungen sind für die Leistungsphasen 1 bis 3, getrennt für jede Halde, anzubieten:
Vermessung der gesamten Halde,
Geotechnik,
Laborleistungen,
weitere Ingenieurleistungen.
Die Leistungen zu den zwei Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/geboten hält.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/11/2018 Ende: 31/10/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: CCI-Nr. 2014DE16RFoPO12 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 2014

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 169-385394

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: OBA 053/2016 IGB-B/C
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
13/09/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH Halsbrücke
Ort: Halsbrücke
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 371 736,06 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/09/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung: Hohndorf
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Aufgabenstellung:
— Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen
Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch
Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber),
— Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit
Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
— Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden
Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich
benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
— Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem Haldenkörper; Planung von technischen
Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien
für die Nachnutzung der Standorte einschließlich einer Einbin-dung in das zum Teil bestehende
Entwässerungssystem (Vorflut),
— Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/ Flächen;
Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.)
dieser Objekte/ Flächen
Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach
Kostenschätzung (2 000 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen zu den
Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche
Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem
Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer
Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch,
dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphase 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen.
Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot
ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche
Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere
bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des
Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte
Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben. Die Abgabe von Nebenangeboten ist auf diesen Sachverhalt
beschränkt.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI;
Grundleistungen nach den Leistungsphase 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf
Ingenieurvertrag, Anlage 1).
Alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/ im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
Als Besondere Leistungen sind für die Leistungsphasen 1 bis 3, getrennt für jede Halde, anzubieten:
— Vermessung der gesamten Halde,
— Geotechnik,
— Laborleistungen,
— weitere Ingenieurleistungen.
Die Leistungen zu den 2 Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf
anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend
beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen
Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/ geboten hält.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/11/2018 Ende: 31/10/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 84 374,66 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH Halsbrücke
Ort: Halsbrücke
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Zusätzliche Leistungen zur Planung einer Statik für notwendige Böschungssicherungsbauwerke
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungen ergab sich erst im Rahmen der beauftragten Entwurfsplanung. Danach sind für die Breitscheid-Schacht-Halde Il umfangreiche Böschungssicherungsbauwerke (Betonstützwand und Gabione) erforderlich. Für die geordnete Fassung der Oberflächenwässer im Bau- und Endzustand muss aufgrund der örtlichen Verhältnisse ein sehr tiefes Sedimentationsbecken errichtet werden. Aufgrund der Größe der Bauwerke sind entsprechende statische Nachweise erforderlich. Die Statik wiederum ist notwendig für die Planung der Ausführung. Die gegenständlichen Leistungen zeigten sich erst im Laufe der Auftragsausführung. Es war nicht möglich, diese Leistungen bereits im Vergabeverfahren abzusehen und in die Angebotsabgabe einzubeziehen.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1 330 887,89 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1 415 262,55 EUR