559124-2023 - ErgebnisDeutschland-Wiesbaden: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
OJ S 178/2023 15/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wiesbaden Congress & Marketing GmbH
Postanschrift: Kurhausplatz 1
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Verfahrensbetreuer
E-Mail: vergabestelle@goerg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH - Stadtweihnachtsbaum 2023/2024 - 2024/2025 - Suchen, Entnahme, Auf- und Abbau
Referenznummer der Bekanntmachung: 60303-23
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH - Stadtweihnachtsbaum 2023/2024 - 2024/2025 - Suchen, Entnahme, Auf- und Ab
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Wiesbaden
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Aufstellung des Stadtweihnachtsbaums vor dem Rathaus in der Innenstadt Wiesbadens für die Weihnachtszeit 2023/2024 und 2024/2025, einschließlich der Ermittlung eines geeigneten Nadelbaumes, örtlicher Entnahme, Transport, Aufbau, Schmücken, Abbau und Entsorgung zu vergeben.
Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen diese Leistungsbeschreibung spezifiziert.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung zur Herangehensweise an das Projekt / Gewichtung: 20 %
Preis - Gewichtung: 80 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 140-446752
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S62NV
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer des Landes Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 615112-6601
Fax: +49 615112-5816
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. §§ 155 ff. GWB
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/09/2023