559530-2021 - ErgebnisDeutschland-Wunstorf: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 212/2021 02/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wunstorf
Postanschrift: Stiftsstraße 8
Ort: Wunstorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31515
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wunstorf.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Wunstorf - Ersatzneubau der Sporthallen im Schulzentrum Barne in Wunstorf
Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRRB7
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 9
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 484 197,22 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9
DDie Stadt Wunstorf beabsichtigt, einen Ersatzneubau für drei abgängige Bestandssporthallen im Schulzentrum Barne zu errichten. Im Vorfeld ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Bestandssanierung einem Neubau gegenübergestellt worden mit dem Ergebnis, dass ein Neubau zu favorisieren ist. Dafür ist zunächst im ersten Schritt der Abbruch einer Halle erforderlich, um Baufläche für den Neubau zu schaffen. Im weiteren Verlauf werden, nach Fertigstellung der neuen Sporthallen, die zwei noch bestehenden Hallen abgerissen.
Hintergrund des Vorhabens:
Die zwei Sporthallen aus den 60er bzw. 70er Jahren in Stahlbetonskelettbau sind Bestandteil des Schulzentrums "Barne". Die Schulen sind zur Durchführung des in den Lehrplänen vorgegebenen Sportunterrichts auf die Sporthallen angewiesen. Nach Ende der täglichen Schulnutzung sind alle Sporthallen durch Vereinsaktivitäten täglich sowie an Wochenenden nahezu durchgehend belegt. Die Sporthallennutzung ist infolgedessen ein wichtiger Bestandteil der Schul- und Vereinssportaktivitäten im Stadtgebiet. An den Sporthallen wurden im Rahmen der Bauunterhaltung zwar immer wieder Instandsetzungen durchgeführt, aber nach 45 Jahren Nutzungsdauer ist eine Grundsanierung der Bausubstanz unumgänglich. Zusätzlich müssen zur Einhaltung verschiedener Sicherheitsanforderungen (GUV, Brandschutz, etc.) kurzfristig zusätzliche bauliche Eingriffe vorgenommen werden.
Zur Klärung, ob ein Ersatzbau oder eine Sanierung der beiden Sporthallen in Betracht kommt, wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Daraus ergab sich, dass die Sanierung der beiden Sporthallen kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt hätte. Aus diesem Grund entschied man sich für einen Ersatzbau (Neubau einer Zweifeldhalle mit Grundschulhalle). Durch den Neubau der Sporthalle soll der Schul- und Sportstandort Barne langfristig und nachhaltig gesichert werden, um sowohl den Verpflichtungen als Schulträger, insbesondere mit Blick auf Inklusion und Ganztagsschule, als auch der Förderung des Breitensports und sozialintegrativer Projekte gerecht werden zu können. Dabei soll vor allem den besonderen sozialen Strukturen des Stadtteils Barne Rechnung getragen werden.
Kostenobergrenze:
Das für das Bauvorhaben geschätzte Investitionsvolumen für die Kostengruppen 200-500 sowie 700 liegt bei 7.200.000 EUR brutto. Diese Kostenobergrenze soll nicht überschritten werden.
Zeitplan für die Erbringung der Planungsleistungen:
Der Auftragnehmer muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen. Vom Auftragnehmer wird verlangt, dass dieser innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung ein Startgespräch mit dem Auftraggeber durchführt, in welchem die Termine für die Erbringung der erforderlichen Planungsleistungen als verbindliche Vertragsfristen vereinbart werden. Der Auftraggeber strebt eine Fertigstellung und Nutzungsaufnahme des Neubaus zum 2. Quartal 2024 an. Die Fertigstellung des 2. Abbruches der Sporthallen Fröbelschule und OHS I soll bis zum 4. Quartal 2024 erfolgen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Qualität des Projektteams / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: 2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: 3. Ideenskizze/Planungskonzept / Gewichtung: 40 %
Kostenkriterium - Name: 4. Honorarangebot (Vergütung einschließlich etwaiger Zuschläge und Nachlässe, Besonderer Leistungen und pauschalierter Nebenkosten) / Gewichtung: 30 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 077-197743
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
10/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MRO Architekten von Sass, Kahnert & Beratender Ingenieur Martens Partnerschaft mbB
Postanschrift: Huntestraße 15
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 484 197,22 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 484 197,22 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR917
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/10/2021