559814-2021 - ErgebnisDeutschland-München: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 212/2021 02/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Postanschrift: Salvatorstr. 2
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@stmuk.bayern.de
Telefon: +49 8921862354
Fax: +49 8921863354
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.km.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verlängerung des bestehenden Vertrags für die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Software ASV und Knowhow-Transfer
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
ASV (Amtliche Schulverwaltung) ist ein plattformunabhängiges, schulartübergreifendes Schulverwaltungsprogramm, das die Bildungseinrichtungen bei allen administrativen Aufgaben unterstützt und den Informationsfluss zwischen Schulen und Schulaufsichtsbehörden verbessert (https://www.asv.bayern.de/asv.html).
Um die Software auf dem aktuellen Stand des Bildungssystems und der Erlasslage zu halten, ist insbesondere eine Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Software notwendig. Die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung soll künftig vom IT-Dienstleistungszentrum Bayern übernommen werden und somit ein Knowhow-Transfer vom bisherigen Dienstleister stattfinden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 150 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE2 Bayern
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: DE122 Karlsruhe DE212 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK; im Folgenden Auftraggeber genannt) hat den bestehenden Vertrag für die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Software ASV und Knowhow-Transfer mit dem bisherigen Dienstleister verlängert.
Gegenstand des Vertrags ist die bereits begonnene Umsetzung des Knowhow-Transfers vom bisherigen Dienstleister an das IT-Dienstleistungszentrum Bayern. Zudem ist Gegenstand des Vertrags die bisherige Pflege- und Weiterentwicklung der Software ASV durch den bisherigen Dienstleister.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Verlängerung des am 06.12.2017 mit einer Laufzeit bis 31.12.2021 abgeschlossenen Vertrages mit dem bisherigen Dienstleister über Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Software ASV und Knowhow-Transfer um 24 Monate (neues Vertragsende somit 31.12.2023) war nötig, um das Knowhow des derzeit von rund 4.500 Schulen in Bayern eingesetzten Systems ohne zeitliche Verzögerung und erhebliche Risiken vollumfänglich auf das IT-Dienstleistungszentrum Bayern zu übertragen und gleichzeitig die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Software, insbesondere die Umsetzung des Anpassungsbedarfs im Oberstufenmodell sowie im Fach-/Berufsoberschulen-Bereich, in diesem Zeitraum sicherzustellen.
Aufgrund vorhandener Erfahrungswerte konnte man fachseitig davon ausgehen, dass der Knowhow-Transfer innerhalb der Laufzeit des vierjährigen Pflegevertrags gelingen würde. Diese Einschätzung erwies sich
aufgrund von zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Ende 2017 nicht vorhersehbarer Umstände (insbesondere Rechtsänderungen im Gymnasialbereich - Rückkehr zum G9 - und im beruflichen Schulbereich) als unzutreffend.
Diese Umstände haben zur Verschiebung der Prioritäten im Verfahren ASV geführt, die den Knowhow-Transfer verzögerte.
Ein Dienstleisterwechsel vor Abschluss des Knowhow-Transfers wäre mit einem erheblichen Risiko des Knowhow-Verlusts und weiterer Verzögerungen im Bereich der vorgenannten, auf Rechtsänderungen beruhenden Anpassungen verbunden gewesen.
Es wäre zudem mit erheblichen Mehrkosten verbunden gewesen, wenn sich ein neuer Auftragnehmer in die bestehenden Prozesse einarbeiten hätte müssen. Da das notwendige Knowhow nur beim bisherigen Dienstleister vorhanden ist, hätte dieses im Falle des Dienstleisterwechsels zunächst vom bisherigen Dienstleister auf einen neuen Auftragnehmer übertragen werden müssen, der dieses sodann wiederum auf das IT Dienstleistungszentrum Bayern hätte übertragen müssen.
Die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des ASV sowie der Knowhow-Transfer sind im Charakter des Vertrages bereits angelegt.
Die Verlängerung des Vertrags bis 31.12.2023 beschränkt sich auf den bis zum Abschluss des Knowhow-Transfers erforderlichen Zeitraum und führt auch nicht zu einer Erhöhung des ursprünglichen Vertragswertes um mehr als 50%.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 193-503598
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Verlängerung des bestehenden Vertrags für die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Software ASV und Knowhow-Transfer
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ISB Institut für Software-Entwicklung und EDV-Beratung AG
Postanschrift: Zur Gießerei 24
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 150 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vgl. § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/10/2021