Die Verlängerung des am 06.12.2017 mit einer Laufzeit bis 31.12.2021 abgeschlossenen Vertrages mit dem bisherigen Dienstleister über Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Software ASV und Knowhow-Transfer um 24 Monate (neues Vertragsende somit 31.12.2023) war nötig, um das Knowhow des derzeit von rund 4.500 Schulen in Bayern eingesetzten Systems ohne zeitliche Verzögerung und erhebliche Risiken vollumfänglich auf das IT-Dienstleistungszentrum Bayern zu übertragen und gleichzeitig die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Software, insbesondere die Umsetzung des Anpassungsbedarfs im Oberstufenmodell sowie im Fach-/Berufsoberschulen-Bereich, in diesem Zeitraum sicherzustellen.
Aufgrund vorhandener Erfahrungswerte konnte man fachseitig davon ausgehen, dass der Knowhow-Transfer innerhalb der Laufzeit des vierjährigen Pflegevertrags gelingen würde. Diese Einschätzung erwies sich
aufgrund von zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Ende 2017 nicht vorhersehbarer Umstände (insbesondere Rechtsänderungen im Gymnasialbereich - Rückkehr zum G9 - und im beruflichen Schulbereich) als unzutreffend.
Diese Umstände haben zur Verschiebung der Prioritäten im Verfahren ASV geführt, die den Knowhow-Transfer verzögerte.
Ein Dienstleisterwechsel vor Abschluss des Knowhow-Transfers wäre mit einem erheblichen Risiko des Knowhow-Verlusts und weiterer Verzögerungen im Bereich der vorgenannten, auf Rechtsänderungen beruhenden Anpassungen verbunden gewesen.
Es wäre zudem mit erheblichen Mehrkosten verbunden gewesen, wenn sich ein neuer Auftragnehmer in die bestehenden Prozesse einarbeiten hätte müssen. Da das notwendige Knowhow nur beim bisherigen Dienstleister vorhanden ist, hätte dieses im Falle des Dienstleisterwechsels zunächst vom bisherigen Dienstleister auf einen neuen Auftragnehmer übertragen werden müssen, der dieses sodann wiederum auf das IT Dienstleistungszentrum Bayern hätte übertragen müssen.
Die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des ASV sowie der Knowhow-Transfer sind im Charakter des Vertrages bereits angelegt.
Die Verlängerung des Vertrags bis 31.12.2023 beschränkt sich auf den bis zum Abschluss des Knowhow-Transfers erforderlichen Zeitraum und führt auch nicht zu einer Erhöhung des ursprünglichen Vertragswertes um mehr als 50%.