559896-2023 - ErgebnisDeutschland-Düsseldorf: Teile für Ton- und Videoanlagen
OJ S 179/2023 18/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Der Präsident des Landtags NRW
Postanschrift: Platz des Landtags 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@landtag.nrw.de
Telefon: +49 211884-2187
Fax: +49 211884-3054
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag.nrw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung von Audiovisueller Kommunikationstechnik für die Säle E1D06 (Los 1) und E3Z03 (Los 2)
Referenznummer der Bekanntmachung: 23095HA
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32350000 Teile für Ton- und Videoanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Landtag Nordrhein-Westfalen beabsichtigt in zwei Besprechungssälen (E1D06 und E3Z03) die Audiovisuelle Kommunikationstechnik zu erneuern. Hierzu sind Präsentationsdisplays, eine 360-Grad Kamera, Mikrofonanlagen und entsprechende Steuerungstechnik je Besprechungssaal zu liefern und zu installieren.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
"Audiovisuelle Kommunikationstechnik" für den Saal E1D06
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32232000 Videokonferenzeinrichtungen, 32322000 Multimediaausrüstung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landtag Nordrhein-Westfalen beabsichtigt im Besprechungssaal E1D06 die Audiovisuelle Kommunikationstechnik zu erneuern. Hierzu sind Präsentationsdisplays, eine 360-Grad Kamera, Mikrofonanlagen und entsprechende Steuerungstechnik zu liefern und zu installieren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Methodisches Konzept, Beschreibung der Vorgehensweise / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Terminveraufsplan für die Maßnahme der Systemintegration / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des eingesetzten Teams / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Beauftragung von Nachunternehmer / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
"Audiovisuelle Kommunikationstechnik" für den Saal E3Z03
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32232000 Videokonferenzeinrichtungen, 32322000 Multimediaausrüstung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landtag Nordrhein-Westfalen beabsichtigt im Besprechungssaal E1D06 die Audiovisuelle Kommunikationstechnik zu erneuern. Hierzu sind Präsentationsdisplays, eine 360-Grad Kamera, Mikrofonanlagen und entsprechende Steuerungstechnik zu liefern und zu installieren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Methodisches Konzept, Beschreibung der Vorgehensweise / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Terminveraufsplan für die Maßnahme der Systemintegration / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des eingesetzten Teams / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Beauftragung von Nachunternehmer / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 110-345446
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 23095HA
Los-Nr.: Los 1
Bezeichnung des Auftrags:
Audiovisuelle Kommunikationstechnik für den Saal E1D06 (Los 1)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 23095HA
Los-Nr.: Los 2
Bezeichnung des Auftrags:
Audiovisuelle Kommunikationstechnik für den Saal E3Z03 (Los 2)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWDJMH
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 221/1472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/09/2023