Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
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Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.