Zusätzliche Angaben
Zu II.2.5) Zuschlagskriterium 100 % Preis (Honorar)
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5-fache des Angebotspreises des wertbaren und preislich günstigsten Bieters nicht überschreitet. Die
Bewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage eines vom AG vorgegebenen Warenkorbes (Einbeziehung von fiktiven Mengen der Teilleistungen).
Die beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eingegangene Angebote einen Zuschlag zu erteilen.