Die Vergabe des Auftrages ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist rechtmäßig, da der aktuelle Vertrag über die Bereitstellung, das Hosting, den laufenden Betrieb, Pflege und Support läuft über die Integrated Realization Services GmbH (nachfolgend IRS). Lediglich durch IRS kann die bestehende Gesamtlösung "Mediaboard" in der aktuellen Form weiterbetrieben, weiterentwickelt und gepflegt werden, da die hierfür benötigten Source-Code-Rechte an der SW-Lösung ausschließlich bei IRS liegen. Die im Rahmen der interimsweisen Verlängerung benötigten Leistungen können daher nur vom aktuellen AN, IRS, erbracht werden.
Für die zu beschaffenden Leistungen gibt es keine Alternative oder vernünftige Ersatzlösung:
Wie unter Ziffer 1 (Ausgangslage) beschrieben, läuft aktuell seitens des BT noch eine Markterkundung, um die Neuausschreibung der BA-MMP vorzubereiten. Hierbei geht es insbesondere darum, die am Markt erhältlichen Standardprodukte auf die Verfügbarkeit der von der BA gestellten Anforderungen zu prüfen.
Die Umsetzung der interimsweisen Verlängerungsmaßnahme ist daher alternativlos, um weiterhin die benötigten Leistungen in Anspruch nehmen zu können.