Beschreibung der Beschaffung
Für den Rettungsdienst und die Behandlungseinrichtungen in Schleswig-Holstein soll zum nächsten möglichen Zeitpunkt ein landesweit einheitlicher und digitaler Behandlungskapazitätennachweis (im folgenden System genannt) eingeführt werden. Ziel der Einführung eines Behandlungskapazitätennachweises ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung von Patienten des Rettungsdienstes in Schleswig-Holstein. Auf der Basis von patientenbeziehbaren Daten zum Zustand und Standort des betreffenden Patienten und den zeitaktuell verfügbaren Ressourcen der Behandlungseinrichtungen soll ohne weiteren Zeitverzug die nächstgelegene und geeignete Behandlungseinrichtung identifiziert werden können. Durch die frühzeitige Information der Zieleinrichtungen soll die Versorgung der Patienten optimal vorbereitet werden können. Das System soll sowohl im Regelbetrieb, als auch bei Großschadenslagen genutzt werden. Der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein umfasst Notfallrettung, den Intensivtransport und den Krankentransport und ist Aufgabe der Kreise (11) und kreisfreien Städte (4) als Rettungsdienstträger. Diese unterhalten 7 Rettungsleitstellen — namentlich sind dies:
— KRLS Nord (für das Gebiet der Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg),
— KRLS West (für das Gebiet der Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Steinburg),
— IRLS Mitte (für das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel und der Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön),
— IRLS Süd (für das Gebiet der Kreise Stormarn, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg),
— ILS Neumünster (für das Gebiet der Stadt Neumünster),
— ILS Holstein (für das Gebiet des Kreises Segeberg),
— ILS Lübeck (für das Gebiet der Hansestadt Lübeck),
und 125 Rettungs- und Notarztwachen.
Im Tagdienst werden in Schleswig-Holstein ca. 241 Rettungswagen, 46 Krankentransportwagen und 43 Notarzteinsatzfahrzeuge sowie 3 Rettungshubschrauber (Träger der Luftrettung ist das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Ostholstein) besetzt.
Im Sinne des Projektes zur Einführung des Behandlungskapazitätennachweises werden unter geeigneter Behandlungseinrichtung für die Versorgung und Transport von Notfallpatienten durch den Rettungsdienst folgende Einrichtungen zusammengefasst:
— an der Notfallversorgung teilnehmende Allgemein- und Fachkrankenhäuser in Schleswig-Holstein gemäß Krankenhausplanung (alle Fachbereiche, inkl. psychiatrische),
— darüberhinausgehend ggf. weitere Fachkrankenhäuser die regelmäßig, aufgrund der vorhandenen Behandlungskapazitäten Patienten des Rettungsdienstes aufnehmen und durch diesen angefahren werden.
Für die weitere Entwicklung und strategische Planung sind die Funktionen des Behandlungskapazitätennachweises auch für Durchgangsärzte der DGUV sowie weitere Arztpraxen vorzusehen, um weitere Entwicklungen im Bereich des Rettungsdienstes, sowie ambulanten und stationären Versorgung von Patienten abdecken zu können.
Um die Beschaffung eines einheitlichen Systems zu gewährleisten, haben sich die sieben beteiligten Leitstellen zusammengeschlossen und den Landkreistag mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt.
Auftraggeber der zu beschaffenden Leistung und Vertragspartner des obsiegenden Bieters werden die Leitstellen selbst.