Hauptort der Ausführung:
Landeshauptstadt Schwerin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
In 7 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in Westmecklenburg sollen Maßnahmen zum Erhalt von Laichgewässern für Rotbauchunke und Kammmolch sowie zur Entwicklung eines Biotopverbundes aus Gewässern, Sommerlebensräume, Winterquartiere und Wanderkorridore, um den Erhalt der vorhandenen Populationen längerfristig zu gewährleisten. Grundlage bilden die in den vorliegenden Managementplänen festgelegten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Potentielle Projektträger sollen bei der Antragstellung von Zuwendungen unterstützt werden. Begleitend soll der Erhaltungszustand der Arten beobachtet werden und eine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. In allen Projektphasen sind Eigentümer, Flächennutzer und Interessenvertretungen einzubeziehen.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15/01/2020Ende: 15/04/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
StALU WM 40b/5321.9.1/FP2020/2019/01
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 016-034324
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Betreuung/ Entwicklung von Lebensräumen für Anhang II-Arten
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 15/01/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern
Hauptort der Ausführung:
Landeshauptstadt Schwerin
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
In 7 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in Westmecklenburg sollen Maßnahmen zum Erhalt von Laichgewässern für Rotbauchunke und Kammmolch sowie zur Entwicklung eines Biotopverbundes aus Gewässern, Sommerlebensräume, Winterquartiere und Wanderkorridore, um den Erhalt der vorhandenen Populationen längerfristig zu gewährleisten. Grundlage bilden die in den vorliegenden Managementplänen festgelegten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Potentielle Projektträger sollen bei der Antragstellung von Zuwendungen unterstützt werden. Begleitend soll der Erhaltungszustand der Arten beobachtet werden und eine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. In allen Projektphasen sind Eigentümer, Flächennutzer und Interessenvertretungen einzubeziehen.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15/01/2020Ende: 15/04/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 259 124,25 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommer
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Sedimententnahme und -analyse für insgesamt 36 Gewässer.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die Durchführung von Bodenuntersuchungen zur Verwertung des Aushubmaterials war nicht Gegenstand der Vergabeunterlagen, da Bodenuntersuchungen im Zusammenhang mit der Sanierung von Kleingewässern gemäß der NatSchFöRL M-V förderfähig sind. Allerdings werden bei Grenzwertüberschreitungen bei den Analyseergebnissen der Förderantrag nicht bewilligt. In diesen Fällen besteht für die Antragstellende keine Möglichkeit der Kostenerstattung für die beauftragten Bodenuntersuchungen. Die Bereitschaft der Landwirtschaftsbetriebe als Antragsteller zu fungieren, sinkt damit beträchtlich. Daher sollen die Bodenuntersuchungen nunmehr im Rahmen dieser Vergabe erfolgen. Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich daruch nicht.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)