CPV-Code Hauptteil 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71313100 Lärmschutzberatung, 71313440 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau, 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich, 71322300 Planungsleistungen für Brücken, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik, 71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Köln
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 12/10/2020Ende: 30/06/2026
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 200-486461
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 19FEI37737
Bezeichnung des Auftrags:
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 09/10/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 07/10/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71313100 Lärmschutzberatung, 71313440 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau, 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich, 71322300 Planungsleistungen für Brücken, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik, 71521000 Baustellenüberwachung
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 12/10/2020Ende: 30/06/2026
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Aufgrund der erforderlichen Kabelanlagen für das ESTW Bergisch Gladbach ist die Erweiterung des Planfeststellngsabschnittes 2.1 erforderlich. Ursprünglich waren keine Kabelanlagen über den Planfeststellungsabschnitt hinaus geplant. Durch eine Änderung der ESTW Planung, sind nun Kabelanlagen in dem erweiterten Bereich erforderlich. Zur Planung der Kabelanlagen, ist es erforderlich, dass in dem erweiterten Planfeststellungsabschnitt die Vermessung der Profile der Gleisanlage durchgeführt wird.
(MKA 6_8)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Dadurch, dass die ARGE S11 VP1 ILF sowohl mit der Erstellung des BIM Modells und der restlichen Vermessung beauftragt ist, ist es erforderlich, dass die ARGE ebenfalls das Aufmaß der Baulücke durchführt. Für die Modellierung des Bestandes wird ein Aufmaß auf einem gewissen Niveau benötigt, welches der Modellersteller vorgibt. Um Fehler in der Modellierung und das Risiko von weiteren Vermessungen zu vermeiden, ist es erforderlich dass der Ersteller des Bestandsmodells die Vermessung durchführt. Die Erstellung der beschriebenen Ausarbeitung durch einen anderen AN würde erhebliche Zusatzkosten verursachen, da sich dieser zum einen in die Planungsaufgabe einarbeiten muss und zunächst auf Seiten des Modellerstellers Vermessungsbereiche festgelegt werden müssen und Anforderungen an das Aufmaß gestellt werden müssen, damit die Daten verwendet werden können. Das Risiko dass der Modellersteller dennoch Mängel an dem Aufmaß feststellt ist bei einer nicht eigenen Durchführung hoch.