Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Voraussetzung für eine Aufnahme in die Liste zugelassener Bewerber ist die Erfüllung nachstehender administrativer, rechtlicher und technischer Kriterien:
- gültige Produktqualifikation gemäß DBS 918 015-01 für „Reiniger und Pflegemittel für Schienenfahrzeuge“
- gültige Produktqualifikation gemäß DBS 918 015-03 für „Innenreiniger und Pflegemittel für Schienenfahrzeuge“ der Deutsche Bahn AG
- Produktanforderungsblatt
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Auch für bereits qualifizierte Lieferanten ist eine Qualifizierung bzw. Requalifizierung in der folgenden Produktkategorie erforderlich:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -> Reinigungs- und Pflegemittel für Fahrzeuge, Teppichreinigungsmittel (ID:11304400D)
- Erklärungen / Zertifikate / Unterlagen sind in deutscher Sprache mit der Selbstregistrierung des Interessenten und dem elektronischen Teilnahmeantrag gemäß I.3) einzureichen.
Das Produktanforderungsblatt ist bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß I.1) abzufordern.
Die Qualifizierung ist erst abgeschlossen, wenn der Lieferant die erforderlichen Bescheinigungen erhalten hat.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Feststellung der Eignung von Unternehmen mittels eines eingerichteten Prüfungssystems i. S des §24 der SektVo:
Die Prüfung der Eignung findet in einem, für alle Wettbewerber kostenpflichtigen, Verfahren statt.
Bei positivem Prüfergebnis wird das Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen für die Produktkategorie / Warengruppe gemäß Ziffer III.1.1) geführt. Das hiermit bekannt gemachte Prüfungssystem wird in das IT-System des Lieferantenmanagements der Deutschen Bahn AG migriert und stellt eine spezielle Form der Lieferantenqualifizierung dar. Das Prüfungssystem bleibt als solches erhalten und die Gültigkeit von Präqualifizierungen besteht unverändert fort.