560925-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Hamburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 197/2022 12/10/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle IT-Einkauf und Einkauf 4.0
E-Mail: it.einkauf@hochbahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/bauausschreibungen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vertragsverlängerung über die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Telekommunikationsanlage und die Migration des bestehenden TK-Verbundes
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG eine Vertragsverlängerung über die Planung, Lieferung; Montage und Inbetriebnahme einer Telekommunikationsanlage und die Migration des bestehenden TK-Verbundes zu schließen, dessen wesentlicher Inhalt sich aus der Ziffer IV.1.1) ergibt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG eine Vertragsverlängerung über die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Telekommunikationsanlage und die Migration des bestehenden TK-Verbundes zu schließen.
 
Der Projektumfang besteht aus der Projektleitung für weitere 2 Jahre, den Service und Garantie in der Realisierung und Gewährleistung für weitere 2 Jahre, die Software Assurance in der Realisierung und Gewährleistung für weitere 2 Jahre und zusätzliche System Upgrades.
 
Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da der Auftrag nach Kenntnis der Vergabestelle nur von Unify durchgeführt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Vertragsverlängerung über die Planung, Lieferung; Montage und Inbetriebnahme einer Telekommunikationsanlage und die Migration des bestehenden TK-Verbundes kann nur durch die ursprüngliche Herstellerfirma ausgeführt werden.
Das Pflichtenheft zur Realisierung sowie die Inbetriebnahme in einer Testumgebung und zu Teilen in produktiver Umgebung mit allen notwendigen Schnittstellen zu den Umsystemen des Auftraggebers sowie die Kenntnis der Umgebung, Projektplanung und große Teile der notwendigen Dokumentation wurden bereits umgesetzt.
Für die verschiedenen noch folgenden Umsetzungsmaßnahmen sind herstellerspezifische Kenntnisse, die Geschäftsgeheimnisse und geschütztes Know-How umfassen, über das Gesamtsystem erforderlich. Die Vertragsverlängerung kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer als dem Hersteller selbst durchgeführt werden, da ein anderer Auftragnehmer nicht über die zwingend notwendigen Informationen und Dokumente des bestehenden TK-Systems verfügt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 138-283983

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
07/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Eine Vertragsunterzeichnung zwischen der Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/10/2022