VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Es soll eine Aufrüstung des vorhandenen Mikroskop durchgeführt werden. Es handelt sich somit um eine Erweiterung im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV. Ein Wechsel des Unternehmens ist technisch nicht möglich, da dieser dazu führen würde, dass eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen gekauft werden müsste, was mit einem unverhältnismäßigen technischen Aufwand verbunden wäre und aus wirtschaftlicher Sicht mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Am Institut für Anatomie sind bereits 3 inverse Forschungsmikroskope der Firma Nikon vorhanden. Hier besteht die Möglichkeit, die Teile der Mikroskope untereinander bei Bedarf auszutauschen.
Die Kommunikation (Steuerung) des Mikroskops, kann ausschließlich mit der Nikon-Software NIS-Elements erfolgen.