56175-2023 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Orthopädische Hilfsmittel
OJ S 20/2023 27/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BAHN-BKK
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Chadidscha Said
E-Mail: chadidscha.said@bahn-bkk.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bahn-bkk.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ergänzungsvereinbarung zur Produktgruppe 23 (Orthesen) zum Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 166-470647
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33183000 Orthopädische Hilfsmittel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet. Gegenstand der Veröffentlichung ist die Anlage 26 zum Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel der BAHN-BKK. Diese Anlage wurde ergänzt und steht auf der Homepage der BAHN-BKK zur Einsicht bereit.
Sie dient als Grundlage der Verhandlungen und soll zum Einstieg in die Gespräche dienen. Alle interessierten Leistungserbringer können mit der BAHN-BKK verhandeln und/oder nach Abschluss der Verhandlungen der Anlage 26 beitreten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 100 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Dies ist ein bundesweiter Vertrag. Der Erfüllungsort richtet sich nach dem Standort des Leistungserbringers.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es fand bereits eine Vorinformation mit der Bekanntmachungsnummer 2022/S 005-006011 statt. Hier wurden folgende Informationen veröffentlicht:
Der Anlage 26 sowie dem Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel der BAHN-BKK können Leistungserbringer jederzeit beitreten. Die Anlage 26 tritt nach Abschluss der Verhandlungen in Kraft, jedoch frühestens zum 24.01.2022. Der Vertrag gilt bis auf Weiteres ohne Bestimmung eines Enddatums. Kündigung und/oder Aktualisierung der Anlagen bzw. der Preise richten sich nach den Regeln des Rahmenvertrages der BAHN-BKK. Dieser ist zu finden unter folgendem Link:
https://www.bahn-bkk.de/leistungserbringer/kontakt-leistungserbringer/7122
Eine vorherige Registrierung ist erforderlich!
Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge begründet.
Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, das Vergaberecht ist nicht anzuwenden.
Die Leistungserbringer oder deren Verbände bzw. Zusammenschlüsse können dem Vertrag nach § 127 Absatz 2 Satz 1 oder 3 SGB V während der gesamten Laufzeit zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner beitreten, sofern noch keine entsprechende Vertragsbeziehung besteht.
Folgende ERGÄNZUNGEN geben wir mit dieser Bekanntmachung den Wirtschaftsteilnehmern zur Kenntnis:
Vertragsergänzung der Anlage 26 zur Produktgruppe 23 (Orthesen) des Vertrages für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel:
Im Nachgang der Umstrukturierung und Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses hat die BAHN-BKK die vertraglichen Regelungen für die PG 23 (Orthesen) ergänzt und die Anlage 26 zum Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel vervollständigt.
ACHTUNG HINWEIS: Die Vertragsergänzung PG 23 wurde nochmals aktualisiert. Änderungen betreffen die Vertragspreise, die deutlich heraufgesetzt wurden. Darüber hinaus wurden fehlende Positionen betreffend Zubehör und Zusätze mit aufgenommen. Die Ergänzung zur PG 23 tritt nicht wie zunächst angekündigt zum 02.08.2022, sondern zum 29. August 2022 in Kraft.
Sie finden die Unterlagen unter www.bahn-bkk.de/leistungserbringer/ausschreibungen-und-vertragsabsichten/7540 und/oder unter https://www.bahn-bkk.de/leistungserbringer/kontakt-leistungserbringer/7122, wo Sie sich zunächst registrieren müssen.
Dort wird zukünftig die Vertragsergänzung zur PG 23 zusammen mit der bisherigen Preisanlage zur PG 23 zum Download zur Verfügung stehen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Jeder interessierte Leistungserbringer kann am Vertrag teilnehmen oder mit der BAHN-BKK verhandeln. Eine Auswahlentscheidung erfolgt nicht.
Die Beitrittserklärung ist zu finden unter folgendem Link nach vorheriger Registrierung: https://www.bahn-bkk.de/leistungserbringer/kontakt-leistungserbringer/7122
Zu Abschnitt II.1.7 - Gesamtwert der Beschaffung: Der Gesamtwert ist nicht zu beziffern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 166-470647
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Ergänzungsvereinbarung zur Produktgruppe 23 (Orthesen) zum Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Unbegrenzte Anzahl Vertragspartner möglich
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 100 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 100 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
ACHTUNG: Die in V.2.1 - V.2.3 angegebenen Informationen sind beispielhaft für den Vertragsabschluss mit einem Auftragnehmer. Hier handelt es sich um Pflichtfelder, daher konnten diese nicht frei bleiben. Es gilt jedoch folgendes: Leistungserbringer können JEDERZEIT dem Vertrag beitreten oder ihr Interesse an Vertragsgesprächen bekunden.
Mit der Vorinformation wurde eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist jederzeit möglich.
Für die Bekanntmachung wurde das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Auf Basis dieses Formulars wird ebenso eine Bekanntmachung vergebener Aufträge gefordert. Diese wird hiermit vorgenommen.
Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt.
Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Das in Feld II.1.7 und V.2.4 angegebene Auftragsvolumen ist lediglich fiktiv angegeben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/01/2023