Beschreibung der Beschaffung
Es fand bereits eine Vorinformation mit der Bekanntmachungsnummer
2022/S 005-006011 statt. Hier wurden folgende Informationen veröffentlicht:
Der Anlage 26 sowie dem Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel der BAHN-BKK können Leistungserbringer jederzeit beitreten. Die Anlage 26 tritt nach Abschluss der Verhandlungen in Kraft, jedoch frühestens zum 24.01.2022. Der Vertrag gilt bis auf Weiteres ohne Bestimmung eines Enddatums. Kündigung und/oder Aktualisierung der Anlagen bzw. der Preise richten sich nach den Regeln des Rahmenvertrages der BAHN-BKK. Dieser ist zu finden unter folgendem Link:
Eine vorherige Registrierung ist erforderlich!
Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge begründet.
Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, das Vergaberecht ist nicht anzuwenden.
Die Leistungserbringer oder deren Verbände bzw. Zusammenschlüsse können dem Vertrag nach § 127 Absatz 2 Satz 1 oder 3 SGB V während der gesamten Laufzeit zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner beitreten, sofern noch keine entsprechende Vertragsbeziehung besteht.
Folgende ERGÄNZUNGEN geben wir mit dieser Bekanntmachung den Wirtschaftsteilnehmern zur Kenntnis:
Vertragsergänzung der Anlage 26 zur Produktgruppe 23 (Orthesen) des Vertrages für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel:
Im Nachgang der Umstrukturierung und Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses hat die BAHN-BKK die vertraglichen Regelungen für die PG 23 (Orthesen) ergänzt und die Anlage 26 zum Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel vervollständigt.
ACHTUNG HINWEIS: Die Vertragsergänzung PG 23 wurde nochmals aktualisiert. Änderungen betreffen die Vertragspreise, die deutlich heraufgesetzt wurden. Darüber hinaus wurden fehlende Positionen betreffend Zubehör und Zusätze mit aufgenommen. Die Ergänzung zur PG 23 tritt nicht wie zunächst angekündigt zum 02.08.2022, sondern zum 29. August 2022 in Kraft.
Dort wird zukünftig die Vertragsergänzung zur PG 23 zusammen mit der bisherigen Preisanlage zur PG 23 zum Download zur Verfügung stehen.