562331-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Bewachungsdienste – Bewachungs- und Sicherheitsleistungen bei den Museen der Stadt Rheine
OJ S 155/2026 13/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtkultur Rheine
E-Mailzvs@rheine.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBewachungs- und Sicherheitsleistungen bei den Museen der Stadt Rheine
BeschreibungBewachungs- und Sicherheitsleistungen bei den Museen der Stadt Rheine
Kennung des Verfahrensa8889f02-a2e7-41ea-9877-f4424eb95054
Interne Kennung2026/075
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheine
Land, Gliederung (NUTS)Steinfurt (DEA37)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYTT3DFRKF# Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungTerrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden soll, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Geldwäsche: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalte der Europäischen Union richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§§ 232, 223a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder 2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder 2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDas Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDas Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDas Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitDas Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDas Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDas Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDas Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDas Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenBei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensEine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDas Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDas Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln Das Unternehmen a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBewachungs- und Sicherheitsleistungen bei den Museen der Stadt Rheine
BeschreibungBewachungs- und Sicherheitsleistungen bei den Museen der Stadt Rheine
Interne Kennung2026/075
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheine
Land, Gliederung (NUTS)Steinfurt (DEA37)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/12/2026
Enddatum der Laufzeit30/11/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag beginnt am 1. Dezember 2026 und endet zunächst am 30. November 2029. Er verlängert sich anschließend jeweils um weitere zwölf Monate, höchstens jedoch dreimal, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung ist somit erstmals zum 30. November 2029 und danach jeweils zum 30. November 2030, 30. November 2031 und 30. November 2032 möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe weiterer Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. von vorgesehenen Nachunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe weiterer Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. von vorgesehenen Nachunternehmen

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsGewerbeerlaubnis nach § 34a GewO (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEintragung in das Bewacherregister (BWR-ID anzugeben) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eintragung in das Bewacherregister (BWR-ID anzugeben)

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestumsatz im Bereich Bewachungs-/Sicherheitsdienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 4. Mindestumsatz im Bereich Bewachungs-/Sicherheitsdienstleistungen

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis einer Bewachungs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen gemäß § 14 des Vertrages (Anlage B): 1,5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden; 250.000 EUR für Schlüssel-/Codekartenverlust; 250.000 EUR für den Verlust bew (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis einer Bewachungs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen gemäß § 14 des Vertrages (Anlage B): 1,5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden; 250.000 EUR für Schlüssel-/Codekartenverlust; 250.000 EUR für den Verlust bewachter Sachen.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifikat eines anerkannten Qualitätsmanagementsystems DIN EN ISO 9001 (Geltungsbereich Bewachungs-/Sicherheitsdienstleistungen). (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zertifikat eines anerkannten Qualitätsmanagementsystems DIN EN ISO 9001 (Geltungsbereich Bewachungs-/Sicherheitsdienstleistungen).

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifikat DIN 77200-1 (in der Fassung 2022 oder nachfolgender Fassung) für Sicherungsdienstleistungen, mindestens für den Leistungsbereich Objektschutz/Aufsichts-/Bewachungsdienst. (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Zertifikat DIN 77200-1 (in der Fassung 2022 oder nachfolgender Fassung) für Sicherungsdienstleistungen, mindestens für den Leistungsbereich Objektschutz/Aufsichts-/Bewachungsdienst.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis einer VdS-anerkannten Notruf- und Serviceleistung (NSL) Klasse C - als eigene Leitstelle des Bieters oder über vertraglich gebundene NSL eines Dritten (Kooperationspartner oder Unterauftragnehmer). (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis einer VdS-anerkannten Notruf- und Serviceleistung (NSL) Klasse C - als eigene Leitstelle des Bieters oder über vertraglich gebundene NSL eines Dritten (Kooperationspartner oder Unterauftragnehmer). Der Standort der NSL ist nicht ortsgebunden; die NSL muss bundesweit über das öffentliche Fernsprechnetz erreichbar und 24/7 besetzt sein.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis eines geeigneten Interventionsdienstes mit dokumentierter Reaktionszeit von höchstens 30 Minuten zu den Objekten in Rheine (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis eines geeigneten Interventionsdienstes mit dokumentierter Reaktionszeit von höchstens 30 Minuten zu den Objekten in Rheine. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch: (a) eigenen Interventionsdienst des Bieters, (b) Interventionsdienst eines benannten Unterauftragnehmers oder Kooperationspartners, oder (c) eine sonstige Gestaltung, die nachweislich die Reaktionszeit von maximal 30 Minuten einhält. Eine ausschließlich VdS-zertifizierte Interventionsstelle wird nicht zwingend gefordert. Gleichwertige Qualifikationen werden anerkannt, insbesondere ein nach DIN 77200-1 zertifizierter Interventionsdienst, ein nach DIN EN ISO 9001 zertifizierter Interventionsdienst oder ein durch ein anerkanntes Versicherungsunternehmen bestätigter Interventionsdienst mit dokumentierter 24/7-Bereitschaft und Reaktionszeitprotokollierung.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsReferenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bieter weist Erfahrung in der Bewachung von Museen, Galerien, Schlössern, Klöstern oder vergleichbaren kulturellen Einrichtungen anhand von Referenzen aus den letzten fünf Geschäftsjahren (2021-2026) nach. Gefordert werden: 1. Mindestens 3 Referenzen über die laufende oder abgeschlossene Bewachung musealer/kultureller Einrichtungen mit einer Mindestauftragslaufzeit von 12 Monaten je Referenz, 2. davon mindestens 1 Referenz mit Aufschaltung auf eine NSL und durchgeführter Alarmverfolgung und 3. mindestens 1 Referenz mit Aufsichts-/Eingangsdienst inkl. Kassen-/Druckschriftenverkauf und Besucherstatistik.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung Beachtung Datenschutz (DSGVO, DSG NRW) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Beachtung Datenschutz (DSGVO, DSG NRW)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6UYTT3DFRKF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6UYTT3DFRKF
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6UYTT3DFRKF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote17/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gemäß § 56 VgV von der Nachforderung ausgeschlossen sind.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEinzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Eigenerklärung "Sanktionspaket": Eigenerklärung "Sanktionspaket" - Eigenerklärung "Subventionen": Eigenerklärung "Subventionen" - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtkultur Rheine
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadtkultur Rheine
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtkultur Rheine
Registrierungsnummer055660076076-31001-06
PostanschriftKlosterstraße 14
StadtRheine
Postleitzahl48431
Land, Gliederung (NUTS)Steinfurt (DEA37)
LandDeutschland
E-Mailzvs@rheine.de
Telefon+49 5971939-406
Fax+49 5971939-8406
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 251411-2735
Fax+49 251411-2165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9caa8143-43f0-48b8-8b9e-e51636534eb5  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/08/2026 09:58:22 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung562331-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe155/2026
Datum der Veröffentlichung13/08/2026