Die Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgte in zwei Stufen: Zunächst wurde das bereits in den ursprünglichen Vertragsunterlagen angelegte Optionsrecht im Wege eines Change Requests angepasst und die zu verlängernde Vertragslaufzeit damit von ursprünglich zwölf auf nunmehr sieben Monate verkürzt. Anschließend wurde dieses Optionsrecht ausgeübt und damit der laufende Projektvertrag um sieben Monate (1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021) verlängert. Dieses Optionsrecht auf Verlängerung wurde erneut, vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022, ausgelöst. Verkürzung dieses Optionsrechts erforderte nach § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB kein neues Vergabeverfahren. Die anschließende Ausübung dieses Optionsrechts war nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig