563103-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Landschaftsgärtnerische Arbeiten – Heideprogramm 3.0 auf Sylt - Instandsetzung von Heideflächen im FFH-Gebiet auf dem Flugplatz Sylt
OJ S 155/2026 13/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKreis Nordfriesland
E-Mailcathrin.guse@nordfriesland.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelHeideprogramm 3.0 auf Sylt - Instandsetzung von Heideflächen im FFH-Gebiet auf dem Flugplatz Sylt
BeschreibungHeideprogramm 3.0 auf Sylt über eine ELER-Förderung – Instandsetzung von Heideflächen im FFH-Gebiet „Dünen- und Heidelandschaften Nord- und Mittel-Sylt, Teilgebiet Flugplatz und angrenzende Flächen", auf dem Flugplatz in Westerland auf Sylt für die Jahre 2026 bis 2028 durch Entkusseln und Plaggen inkl. Entsorgung
Kennung des Verfahrens276863e8-ec34-4dbd-a31d-adf31da4d0c5
Interne KennungELER BAU 2026-2028
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordfriesland (DEF07)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Korruption
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelEntkusseln und Plaggen inkl. Entsorgung in 2026/27
BeschreibungDie Maßnahmenflächen liegen innerhalb des Sicherheitsbereiches am Flughafen Sylt und sind daher nicht öffentlich oder frei zugänglich. Der Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens erfolgt ausschließlich durch das befugte Personal des Flughafens und nicht eigenständig. Das arbeitende Personal muss aus Gründen der Flugsicherheit während der Arbeiten vom Sicherheitspersonal des Flughafens begleitet werden. Der Luftverkehr ist im Hinblick auf mögliche Angriffe besonders gefährdet. Aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ergibt sich die Verpflichtung für Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes im Sinne des § 8 oder zu einem überlassenen Bereich eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen. Die Feststellung der Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im Luftsicherheitsbereich nach dem LuftSiG und für die Vollbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen. Das eingesetzte Personal muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vor Maßnahmenbeginn erfolgreich durchlaufen. Sämtliche Arbeiten inkl. der Einsatz sämtlicher Arbeitsfahrzeuge, -Maschinen und -geräte sowie die täglichen Arbeitszeiten sind eigenständig und unaufgefordert beim zuständigen Personal des Flughafens rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn sowie laufend während der Umsetzung anzumelden und abzustimmen. Durch Entkusselung von etwa 10 ha verbuschter Heidefläche sollen diese bis an die Waldgrenze von Gehölzen freigestellt werden. Im Maßnahmengebiet befindet sich ein 1,495 ha großer Waldbestand. Der Waldbestand ist von der Entkusselung auszunehmen. Die Gehölze sind, soweit es der Umfang zulässt, manuell einschließlich Wurzelmasse und bei stärkeren Exemplaren maschinell einschließlich Wurzelmasse zu entnehmen. Wenn eine Entnahme einschließlich Wurzelmasse nicht möglich ist, ist die Pflanze bodennah abzuschneiden. Kiefern sind bodennah abzusägen. Birken und Traubenkirchen sind aufgrund des Stockausschlags einschließlich Wurzel zu entnehmen. Gehölzreste und Wurzeln sind sorgfältig aufzunehmen und nach Abstimmung aus dem Gebiet zu transportieren. Nach Möglichkeit, ist die anfallende Biomasse zu schreddern und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. V.a. invasive Arten wie Stechginster, Bärenklau, Brombeere, Lupine, Geissblatt, Traubenkirsche, Felsenbirne, Kartoffelrose sind zu entfernen. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Verbleib sämtlicher abgetragener Materialien ist vor Maßnahmenbeginn darzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Im Anschluss ist auf einer bis zu 5,5 ha großen Heidefläche in einer mittleren Stärke von ca. 8 cm die Narbe und der Oberboden abzutragen, zu laden und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. Das Plaggen hat in der Fläche kleinteilig zu erfolgen. Es können nur kleine Teilflächen (max. 1.200 m²) zusammenhängend bearbeitet werden. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Grünlandlebensräume, auf denen LRT 6510 mit den Biotoptypen (GMm, GMt) o.ä. kartiert wurde und keine Heide erkennbar ist, sind beim Plaggen auszusparen. Der Verbleib der abgetragenen Materialien ist vor Maßnahmenbeginn darzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es gab bereits Vorgespräche mit insularen Landwirten, die etwa 20 ha Acker zur Ausbringung des Materials entgeltlich zur Verfügung stellen. Der Kontakt zur weiteren Abstimmung wird bei Bedarf bei Auftragsvergabe hergestellt. Es ist mit Kosten in Höhe von rd. 13,00 €/m³ für das Laden und Verbringen von Plaggmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen zzgl. einer Kalkzugabe (Kosten 84,00 €/t, Bedarf: 8 t/ha) zu kalkulieren. Sofern das Material auf landwirtschaftlichen Flächen verwendet werden soll oder anderweitig außerhalb des Flughafens zwischengelagert werden soll, ist vorab eine Beprobung und Feststellung der Unbedenklichkeit der entsprechenden Verwendung erforderlich. Eine längerfristige Zwischenlagerung des Plaggmaterials auf dem Flughafen ist nicht zulässig, das Material ist nach Abstimmung gesammelt abzufahren. Zum Schutz der Heidevegetation dürfen die Flächen nur mit leichteren Maschinen mit geringerem Flächendruck befahren werden. Wichtig: Die Hinweise und Ausführungsbedingungen aus dem Kapitel 1. der Leistungsbeschreibung sind bei der Angebotsabgabe und späteren Ausführung der Arbeiten zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.
Interne Kennung0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordfriesland (DEF07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2026
Enddatum der Laufzeit28/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums5 Jahre Erfahrung mit der Umsetzung vergleichbarer Maßnahmen werden vorausgesetzt. Eine aktuelle Referenzliste vergleichbarer Maßnahmen ist beizufügen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFür den Projektleiter und die Projektbeteiligten sind Personalprofile mit Angabe der beruflichen Qualifikation beizufügen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eintragung in das Handelsregister, Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer besteht, sofern erforderlich. - Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Es liegen für dieses Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vor. - In den letzten zwei Jahren gab es keinen Eintrag im Wettbewerbsregister, der mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde. - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben werden erfüllt. - Es besteht Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsEs werden bodenschonende Techniken angewendet. Zum Schutz der Heidevegetation dürfen die Flächen nur mit leichteren Maschinen mit geringerem Flächendruck befahren werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungKonzept zur Vorgehensweise
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungLeistungsfähigkeit
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
Beschreibungpersonelle Ausstattung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungAngebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/276863e8-ec34-4dbd-a31d-adf31da4d0c5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/276863e8-ec34-4dbd-a31d-adf31da4d0c5
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Nordfriesland
5.1.
LosLOT-0002
TitelEntkusseln und Plaggen inkl. Entsorgung in 2027/28
BeschreibungDie Maßnahmenflächen liegen innerhalb des Sicherheitsbereiches am Flughafen Sylt und sind daher nicht öffentlich oder frei zugänglich. Der Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens erfolgt ausschließlich durch das befugte Personal des Flughafens und nicht eigenständig. Das arbeitende Personal muss aus Gründen der Flugsicherheit während der Arbeiten vom Sicherheitspersonal des Flughafens begleitet werden. Der Luftverkehr ist im Hinblick auf mögliche Angriffe besonders gefährdet. Aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ergibt sich die Verpflichtung für Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes im Sinne des § 8 oder zu einem überlassenen Bereich eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen. Die Feststellung der Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im Luftsicherheitsbereich nach dem LuftSiG und für die Vollbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen. Das eingesetzte Personal muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vor Maßnahmenbeginn erfolgreich durchlaufen. Sämtliche Arbeiten inkl. der Einsatz sämtlicher Arbeitsfahrzeuge, -Maschinen und -geräte sowie die täglichen Arbeitszeiten sind eigenständig und unaufgefordert beim zuständigen Personal des Flughafens rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn sowie laufend während der Umsetzung anzumelden und abzustimmen. Der Kontakt zum zuständigen Personal des Flughafens wird nach erfolgreicher Auftragsvergabe durch den Auftraggeber hergestellt. Durch Entkusselung von etwa 6,75 ha verbuschter Heidefläche sollen diese von Gehölzen freigestellt werden. Die Gehölze sind, soweit es der Umfang zulässt, manuell einschließlich Wurzelmasse und bei stärkeren Exemplaren maschinell einschließlich Wurzelmasse zu entnehmen. Kiefern sind bodennah abzusägen. Birken und Traubenkirchen sind aufgrund des Stockausschlags einschließlich Wurzel zu entnehmen. Wenn eine Entnahme einschließlich Wurzelmasse nicht möglich ist, ist die Pflanze bodennah abzuschneiden. Gehölzreste und Wurzeln sind sorgfältig aufzunehmen und nach Abstimmung aus dem Gebiet zu transportieren. Nach Möglichkeit ist die anfallende Biomasse zu schreddern und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. V.a. invasive Arten wie Stechginster, Bärenklau, Brombeere, Geissblatt, Lupine, Traubenkirsche, Felsenbirne, Kartoffelrose sind zu entfernen. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Verbleib sämtlicher abgetragener Materialien ist vor Maßnahmenbeginn darzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Innerhalb vom Maßnahmengebiet sowie angrenzend befinden sich zwei denkmalgeschützte archäologische Denkmäler. Diese sind zu respektieren und von Beschädigungen aller Art zu schützen. Die archäologischen Denkmäler dürfen nicht mit Maschinen befahren. Hier dürfen Gehölze nur durch Schnitt bodennah entfernt werden, aber nicht mit der Wurzel herausgerissen werden. Die archäologischen Denkmäler dürfen nicht mit Maschinen befahren und geplaggt werden. Im Anschluss ist auf einer bis zu 6 ha großen Heidefläche in einer mittleren Stärke von ca. 8 cm die Narbe und der Oberboden abzutragen, zu laden und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. Das Plaggen hat in der Fläche kleinteilig zu erfolgen. Es können nur kleine Teilflächen (max. 1.200 m²) zusammenhängend bearbeitet werden. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Grünlandlebensräume, auf denen LRT 6510 mit den Biotoptypen (GMm, GMt) o.ä. kartiert wurde und keine Heide erkennbar ist, sind beim Plaggen auszusparen. Der Verbleib der abgetragenen Materialien ist vor Maßnahmenbeginn darzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es gab bereits Vorgespräche mit insularen Landwirten, die etwa 20 ha Acker zur Ausbringung des Materials entgeltlich zur Verfügung stellen. Der Kontakt zur weiteren Abstimmung wird bei Bedarf bei Auftragsvergabe hergestellt. Es ist mit Kosten in Höhe von rd. 13,00 €/m³ für das Laden und Verbringen von Plaggmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen zzgl. einer Kalkzugabe (Kosten 84,00 €/t, Bedarf: 8 t/ha) zu kalkulieren. Sofern das Material auf landwirtschaftlichen Flächen verwendet werden soll oder anderweitig zwischengelagert werden soll, ist vorab eine Beprobung und Feststellung der Unbedenklichkeit der entsprechenden Verwendung erforderlich. Eine längerfristige Zwischenlagerung des Plaggmaterials auf dem Flughafen ist nicht zulässig, das Material ist nach Abstimmung gesammelt abzufahren. Zum Schutz der Heidevegetation dürfen die Flächen nur mit leichteren Maschinen mit geringerem Flächendruck befahren werden. Wichtig: Die Hinweise und Ausführungsbedingungen aus dem Kapitel 1. der Leistungsbeschreibung sind bei der Angebotsabgabe und späteren Ausführung der Arbeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.
Interne Kennung0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordfriesland (DEF07)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2027
Enddatum der Laufzeit29/02/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums5 Jahre Erfahrung mit der Umsetzung vergleichbarer Maßnahmen werden vorausgesetzt. Eine aktuelle Referenzliste vergleichbarer Maßnahmen ist beizufügen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFür den Projektleiter und die Projektbeteiligten sind Personalprofile mit Angabe der beruflichen Qualifikation beizufügen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eintragung in das Handelsregister, Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer besteht, sofern erforderlich. - Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Es liegen für dieses Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vor. - In den letzten zwei Jahren gab es keinen Eintrag im Wettbewerbsregister, der mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde. - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben werden erfüllt. - Es besteht Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsEs werden bodenschonende Techniken angewendet. Zum Schutz der Heidevegetation dürfen die Flächen nur mit leichteren Maschinen mit geringerem Flächendruck befahren werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
Beschreibungpersonelle Ausstattung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungKonzept zur Vorgehensweise
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungLeistungsfähigkeit
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungAngebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/276863e8-ec34-4dbd-a31d-adf31da4d0c5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/276863e8-ec34-4dbd-a31d-adf31da4d0c5
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Nordfriesland
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKreis Nordfriesland
Registrierungsnummer9138
PostanschriftMarktstr. 6
StadtHusum
Postleitzahl25813
Land, Gliederung (NUTS)Nordfriesland (DEF07)
LandDeutschland
E-Mailcathrin.guse@nordfriesland.de
Telefon+49 484167-904
Internetadressehttps://www.deutsche-evergabe.de
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummerfb325762-4e6d-4b82-bfee-b6f189f059fe
PostanschriftDüsternbrooker Weg 94
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon+49 4319884542
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung276863e8-ec34-4dbd-a31d-adf31da4d0c5  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/08/2026 07:35:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung563103-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe155/2026
Datum der Veröffentlichung13/08/2026