Die Rechmäßigkeit ergibt sich aus dem Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) vom 10.03.2022 über vergaberechtliche Erleichterung im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine in Verbindung mit den Regelungen zur Anwendung von dringlichen Vergaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, AZ: IB6 - 206-000#010 vom 13.04.2022 nach dem die Voraussetzungen für eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bei Beschaffungen u.a. zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (einschließlich Energieversorgung und Reaktion auf gestörte Lieferketten) gegeben sind.