Es liegen sowohl ein unvorhergesehenes Ereignis als auch äußerst dringliche zwingende Gründe vor, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen.
Vorliegend ist die Handlungsfähigkeit der Katastrophenschutz- und Rettungskräfte im Kreis Unna und damit letztlich der Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung, als hochrangiges Rechtsgut, akut und dringend gefährdet, da im Falle eines "Blackouts" eine Versorgung mit Kraftstoff für die Katastrophenschutz- und Rettungsfahrzeuge nicht auf üblichem Wege sichergestellt ist.
Es ist aktuell möglich, dass es aufgrund externer Umstände, wie z.B. russischer Hackerangriffe auf die Kraftwerksinfrastruktur oder ausbleibender Gaslieferungen Russlands, unmittelbar zu einem "Blackout" kommt. Bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens unter Einhaltung maximal verkürzter Fristen könnte sich die Gefahr bereits zu einem Schaden verdichtet haben und der Zweck der vorliegenden avisierten Beschaffung würde vereitelt.
Die Lagerung des Kraftstoffes soll auf dem Hoheitsgebiet dies Kreises Unna erfolgen, um eine vollumfängliche Zugriffsmöglichkeit auch im Krisenfall zu gewährleisten. Im Kreis Unna wird eine Einlagerung von Treibstoff in der Größenordnung nur durch den Auftragnehmer angeboten. Es wird jedoch nur dort erworbener Kraftstoff eingelagert. Aus diesem Grund ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb möglich.
Es wurde daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b und Nr. 3 VgV durchgeführt.