563646-2023 - ErgebnisDeutschland-Bad Zwischenahn: Versorgungsunternehmen
OJ S 180/2023 19/09/2023
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bad Zwischenahn
Postanschrift: An Brink 9
Ort: Bad Zwischenahn
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26160
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Tiefbau- und Grünflächenamt, Frau C. Schlichting
E-Mail: schlichting@bad-zwischenahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-zwischenahn.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Klimaneutrale Quartiersversorgung des Neubaugebietes "Petersfehner Kanal"
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 036-105702
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
65000000 Versorgungsunternehmen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Wärmekonzessionsvertrag) für das Neubaugebiet "Petersfehner Kanal" nach § 12 Abs. 2 S. 2 KonzVgV
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Hauptort der Ausführung: Petersfehner Kanal, Bad Zwischenahn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Bad Zwischenahn befindet sich im Nordwesten Niedersachsens im Landkreis Ammerland. Sie hat etwa 30.000 Einwohner.
Das Projektgebiet umfasst das Neubaugebiet "Petersfehner Kanal" am südöstlichen Rand der Gemeinde Grenzgebiet zur Stadt Oldenburg. Es ist eine Bebauung mit Wohngebäuden mit überwiegend
Einfamilienhäusern, einigen Doppelhaushälften und Reihenhäusern, Tiny-Häusern sowie vier Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Insgesamt umfasst das Projektgebiet ohne Tiny-Häuser 63 Bauplätze und damit 63 Anschlussnehmer mit ca. 100 Wohneinheiten.
Die Gemeinde sieht vor, dass das Projektgebiet eine 100% regenerative Wärmeversorgung mit kalter Nahwärme mit Wärme erhält. Hierfür wird ein langjähriger Wärmekonzessionsvertrag vergeben.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Tagen: 240
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Dieser Auftrag kann verlängert werden.
Es wird auf den Verfahrensbeschreibung vom 15.02.2023 verwiesen. Ebenso auf die in den Vergabeunterlagen eingestellte Formularsammlung zum Teilnahmewettbewerb, die für den Teilnahmeantrag zu verwenden ist. In der Formularsammlung sind die in der Bekanntmachung angegebenen Formblätter als Formulare aufgenommen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 036-105702

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergebenSonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-151334
Fax: +49 4131-152943
Internet-Adresse: http://www.mi.niedersachsen.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist
schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung
im Geltungsbereich des GWB hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu
benennen(§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Vertrag darf
frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden; wird die Information über die Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Gemeinde wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB). Informiert die Vergabekammer
den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der
Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefristnach § 172 Absatz 1 den Zuschlag nicht erteilen (§ 169
Abs. 1 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter
und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe ????
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/09/2023