563653-2022 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Spracherkennungssoftwarepaket
OJ S 199/2022 14/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gGmbH
Postanschrift: Süntelstr. 11a
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leinemann Partner Rechtsanwälte
E-Mail: bastian.haverland@leinemann-partner.de
Telefon: +49 40/468992-14
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.albertinen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: juristische Personen des Privatrechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Spracherkennungssystem nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KHSFV (Fördertatbestand 3 des KHZG) mit Schulung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48314000 Spracherkennungssoftwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Spracherkennungssystem (Dragon Medical Direct Lizenzen) nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KHSFV (Fördertatbestand 3 des KHZG) mit Schulung, Wartung und Pflege, Umwandlung vorhandener Lizenzen, Mikrofone (Philips SpeechMike Premium USB, LFH3500/00) u.a. für die Standorte: Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gemeinnützige GmbH, Evangelisches Amalie Sieveking-Krankenhaus gemeinnützige GmbH, Immanuel-Krankenhaus GmbH, Krankenhaus und Poliklinik Rüdersdorf GmbH, Krankenhaus Bernau GmbH.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48314000 Spracherkennungssoftwarepaket, 32342300 Mikrofone und Sprechgeräte, 32341000 Mikrofone
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
NUTS-Code: DE600 Hamburg
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Hauptort der Ausführung: -Albertinen Krankenhaus, Süntelstraße 11 a, 22457 Hamburg; -Evangelisches Amalie Sieveking Krankenhaus, Haselkamp 33, 22359 Hamburg; -Immanuel Klinik Rüdersdorf, Seebad 82/83, 15562 Rüdersdorf bei Berlin; -Immanuel Krankenhaus Berlin, Königstr. 63, 14109 Berlin-Wannsee; -Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg, Ladeburger Straße 17, 16321 Bernau bei Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Spracherkennungssystem soll flächendeckend im Unternehmen zur Verfügung stehen. Neben dem allgemeinen medizinischen Wortschatz soll ebenfalls der Radiologie-Wortschatz verfügbar sein. Das eingeführte Produkt muss den Anforderungen aus dem Abschnitt automatisierte und sprachbasierte Dokumentation des Fördertatbestand 3 KHZG (§19 Ab2. 1 Satz 1 Nr.3 KHSFV) entsprechen. Aus hygienischen Gründen soll die Ausstattung mit Eingabegeräten (Handmikrofon/Headset) jeweils personenbezogen erfolgen. Weiterhin ist ein Kauf von Lizenzen und kein Miet- oder Software-as-a-Service-Modell anzubieten.
Die angebotenen Produkte müssen den Anforderungen aus dem KHZG Fördertatbestand 3 erfüllen. (Siehe Ziffer 9 von 08_Leistungsbeschreibung). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle dort aufgeführten Anforderungen mit der Priorität „Muss“ K.O. Kriterien im Sinne von Ausschlusskriterien sind, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Angebotes führen (Siehe Ziffer 9 von 08_Leistungsbeschreibung).
Gegenwärtig wird bereits das Produkt Nuance Dragon Medical Direct (DMD) als Spracherkennungssystem eingesetzt. Exklusiv hierfür werden ein zentraler Nuance Management Server und zwei Dragon Medical-Server betrieben. Diese zentrale IT-Infrastruktur über alle Kliniken hinweg und das damit einhergehende klinikübergreifende und einheitliche Bedienungskonzept bedingen es, dass die in der Leistungsbeschreibung vorgegeben Produkte anzubieten sind.
Zu beachten ist, dass bereits 89 Lizenzen mit entsprechend assoziierten Sprachprofilen in Benutzung sind. Im Einzelnen:
Es müssen insgesamt 26 vorhandene DMPE-Lizenzen (Dragon Medical Practice Edition) in DMD-Lizenzen (Dragon Medical Direct) umgewandelt werden. Hierbei sind 3 dem allgemeinen medizinischen Wortschatz und 23 dem radiologischen Wortschatz zuzuordnen. Pflege und Wartung dieser umgewandelten Lizenzen müssen vom Auftragnehmer übernommen werden. Darüber hinaus bestehen bereits 63 DMD-Lizenzen (Dragon Medical Direct). Übernahme, Pflege und Wartung dieser Lizenzen sind ebenfalls durch den Auftragnehmer zu erbringen.
Zwingend zu beachten ist mithin, dass eine Gerätelandschaft vorliegt, bei der es technisch erforderlich ist, dass das zu beschaffende Produkt komplikationsfrei integriert werden kann. Aus diesen technischen Gründen ist nur der Einsatz einer Spracherkennungslösung innerhalb des zentralen Rechenzentrums möglich.
Beschafft werden u.a. folgende Produktgruppierungen:
-Dragon Medical Direct General Medical License, Single User
-Wartung & Pflege: Maintenance Dragon Medical Direct General Medical License, Single User (36 Monate)
-Einmalige Kosten (z.B. Ersteinrichtung der Software): Dragon Medical Direct General Medical License, Single User
-Dragon Medical Direct Single User Radiology License
-Wartung & Pflege: Maintenance Dragon Medical Direct Direct Single User Radiology License (36 Monate)
-Einmalige Kosten (z.B. Ersteinrichtung der Software): Dragon Medical Direct Single User Radiology License
-Umwandlung DMPE (Dragon Medical Practice Edition) in DMD (Dragon Medical Direct) Lizenzen, für den allgemeinen medizinischen Wortschatz
-Umwandlung DMPE (Dragon Medical Practice Edition) in DMD (Dragon Medical Direct) Lizenzen, für den radiologischen Wortschatz
-Übernahme der Wartung & Pflege bestehender Lizenzen (nach Umwandlung der DMPE-Lizenzen in DMD-Lizenzen und zusätzlich Übernahme bestehenden DMD Lizenzen) für den allgemeinen medizinischen Wortschatz
-Übernahme der Wartung & Pflege bestehender Lizenzen (nach Umwandlung der DMPE-Lizenzen in DMD-Lizenzen) für den radiologischen Wortschatz
-Optional: ggf. erforderliche Migration von Altprofilen
-Kauf von Philips SpeechMike Premium USB, LFH3500/00
-Einführungsschulungen für neue Benutzer:innen (zwei Termine je Auftraggeber)
Einzelheiten und Mengengerüste bzw. Zuordnung der Auftraggeber entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Aktuell bestehen bereits insgesamt 89 Sprachprofile. Die Auftraggeber behalten sich das einseitige Recht vor, vom Auftragnehmer mit einer Migration der Altdaten zu beauftragen.
Diese Option wird beauftragt, wenn dies (wider Erwarten) im Rahmen des Vertragsvollzugs erforderlich sein wird. Die Erforderlichkeit ist insbesondere dann zu bejahen, wenn bei Vertragsdurchführung die Notwendigkeit der Neuinstallation der Server festgestellt wird.
Die Migration der Sprachprofile ist in diesem Fall aus Praxisoptimierungsgründen und in zeitökonomischer Hinsicht zwingend geboten. Durch die Migration wird sichergestellt, dass langwierig gewachsene Sprachprofile nicht zeitaufwendig neu angelegt werden müssen und so eine fließende Weiterarbeit der User garantiert bleibt.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Aufführung aller Auftraggeber:
-Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gemeinnützige GmbH,
GB Finanzen und Investitionen,
Süntelstraße 11 a,
22457 Hamburg;
-Evangelisches Amalie Sieveking-Krankenhaus gemeinnützige GmbH,
GB Finanzen und Investitionen,
Süntelstraße 11 a,
22457 Hamburg;
-Immanuel-Krankenhaus GmbH,
c/o Immanuel Albertinen Diakonie,
Zentrale Rechnungsstelle,
Am Kleinen Wannsee 5A,
14109 Berlin;
-Krankenhaus Bernau GmbH,
c/o Immanuel Albertinen Diakonie,
Zentrale Rechnungsstelle,
Am Kleinen Wannsee 5A,
14109 Berlin.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 155-440473
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Finanzbehörde Interner Service und Steuerung Vergabekammer (Abt. 14)
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bieter, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/10/2022