564821-2021 - ErgebnisDeutschland-Oldenburg: Möbel
OJ S 215/2021 05/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Oldenburg (Oldb)
Postanschrift: Industriestr. 1 a
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abegg, Markus
E-Mail: vergabestelle@stadt-oldenburg.de
Telefon: +49 4412352579
Fax: +49 4412352189
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag Beratung, Lieferung und Montage von Büromobiliar
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021OL000271
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39100000 Möbel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Europaweite Ausschreibung im Rahmen eines offenen Verfahrens über die Beratung, Lieferung und Montage von Büromobiliar für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beratung, Lieferung und Montage von Büromobiliar für die Stadtverwaltung Oldenburg inkl. der Schulen und Eigenbetriebe an über 130 Dienststellen. Das Leistungsverzeichnis umfasst ein Kernsortiment von ca. 80 Artikeln, die in der Vergangenheit in größerer Menge beschafft wurden. Los 1 ist über Tische, Schränke und Container. Los 2 über Stühle.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Tische, Schränke, Container und Regale
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
39130000 Büromöbel
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es werden Tische (u .a. elektromotorische), verschiedene Containerarten sowie verschiedene Schranktypen benötigt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stühle
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es werden Drehstühle, Besucherstühle und Konferenzraumstühle benötigt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 163-428359
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Tische, Schränke, Container und Regale
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Stühle
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Ausschreibung muss gemäß § 63 VgV Absatz 1 Nr. 4 aufgehoben werden. Die als Eignungskriterium geforderte Quality Office Fachhändler Zertifizierung verstößt gegen die vergaberechtlichen Grundprinzipien des fairen und freien Wettbewerbs (Wettbewerbsgrundsatz) und dem Gleichbehandlungsgebot (Diskriminierungsverbot).
Durch die Tatsache, dass ein Zertifikat als Eignungskriterium gefordert wird, dieses aber nicht mehr ausgestellt wird, wird der Wettbewerb stark eingeschränkt. Er beschränkt sich auf die Firmen, die das Zertifikat schon haben. Andere Firmen können dieses Zertifikat nicht mehr erhalten, auch wenn sie die Anforderungen erfüllen.
Die Unterlagen werden nun angepasst und die Leistung wird zeitnah neu ausgeschrieben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugtist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen,dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der StadtOldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstextoder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die StadtOldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestelltwerden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nachZuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/11/2021