VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum WettbewerbErläuterung:
Die Beauftragung der für den Zuschlag vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmerin (SIV AG) ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 b) und c) i.V.m. Abs. 3 SektVO zulässig.
Zwischen der Stromnetz Berlin GmbH (Auftraggeberin - AG) und der SIV AG (Auftragnehmerin - AN) besteht gegenwärtig ein Vertrag über die Bereitstellung der Netzabrechnungssoftware kVASy als Software as a Service mit einer Laufzeit (inkl. Option) bis 31.03.2027. Die Laufzeit des Vertrags soll unter Anpassung von Leistungen sowie der SaaS-Entgelte bis zum 31.03.2030 (zzgl. Verlängerungsoption für zwei Jahre) verlängert werden.
Für die AG besteht keine vernünftige Alternative zum Abschluss des angestrebten Vertrags.
Die AN ist die einzige Anbieterin am Markt für Lizenzen der gewählten Software.
Der Beschaffungsgegenstand ist auf die Anforderungen der AG speziell und somit kundenspezifisch angepasst. Eine 1:1 Alternative bzw. Ersatzlösung ist am Markt nicht erhältlich. Innerhalb der Software-Architektur der AG besteht zudem eine Anbindung der Software an ca. 30 Umsysteme. Darüber hinaus erfordern strategische Planungen einschl. Kapazitätsplanungen die Vertragsverlängerung.
Die AG wurde zeitlich nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags mit Wirkung zum 01.07.2021 an das Land Berlin veräußert und zugleich aus dem Vattenfall-Konzern herausgelöst. Dies war für die AG nicht vorhersehbar. Mit der Herauslösung entstand für die AG insbesondere die Notwendigkeit zum Aufbau einer eigenen IT-Abteilung, Systemlandschaft und Software-Architektur, was mehrere Jahre dauert und Kapazitäten bindet.
Auch aufgrund der konkret zu erwartenden, deutlich steigenden Anzahl von Netzanschlussanfragen muss die AG insbesondere die IT-Systemlandschaft und Software-Architektur anpassen. Innerhalb der strategischen Planung sind daher andere Software-Projekte priorisiert. Zudem erfolgt aktuell die EU-Ausschreibung des First-Level-IT-Supports, wobei eine wesentliche Anforderung die Unterstützung im Zusammenhang mit der Abrechnungssoftware kVASy ist.
Hinzu kommt, dass die AG als grundzuständige Messstellenbetreiberin aufgrund gesetzlicher Erfordernisse aktuell ein Kooperationsprojekt zur spezifischen Anpassung und Implementierung der notwendigen Funktionalitäten in der Abrechnungssoftware kVASy mit der AN durchführt.
Ungeachtet der Tatsache, dass ein 1:1 Produkt am Markt nicht beschaffbar ist, erfordert ein Wechsel der Abrechnungssoftware einen komplett neuen Aufbau aller Prozesse, Schnittstellen, Anpassungen an den Umsystemen und in der Marktkommunikation über eine Zeitdauer von mindestens 3 Jahren. Die Stromnetz Berlin GmbH hat nicht ausreichend Kapazitäten, um zusätzlich den parallelen Neuaufbau der Abrechnungssoftware sicherzustellen.
Folgende Risiken bestehen:
- unzureichende Erfüllung gesetzlicher Anforderungen; ggf. Fristverletzungen und Verletzungen der Marktkommunikation
- unzureichende Einhaltung der Formate und Fristen für Bilanzierungsthematiken, bilanziellen Abgrenzungen, Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen
- Risiken aufgrund der Datenmigration; Einhaltung der DSGVO-Anforderungen, Archivierungsfristen und Belegbarkeit von Daten ggü. Prüfern
- Unzureichende Erfüllung von Anforderungen der IT-Sicherheit, Anbindung der Rechenzentren, Aufbau von Redundanzen, Sicherstellung der Ausfallsicherheit
- Risiken im Zusammenhang mit der Anbindung aller benötigten Umsysteme und deren reibungsloser Funktion (stabiler Betrieb)
- Risken im Zusammenhang mit der unzureichenden bzw. nicht rechtzeitigen Schulung von Mitarbeitern
Schließlich wäre ein Wechsel auch unwirtschaftlich. Die Kosten für einen Wechsel belaufen sich auf mehrere Millionen Euro (zzgl. Aufwand für die Schulung von Mitarbeitern und Dienstleistern sowie den parallelen Betrieb von alter und neuer Software). Nach den Markterkenntnissen übersteigen überdies die Lizenzkosten möglicher Alternativen die Lizenzkosten der aktuellen Abrechnungssoftware deutlich.