565286-2023 - ErgebnisDeutschland-Düsseldorf: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 181/2023 20/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Neue Schauspielhaus GmbH
Postanschrift: Gustaf-Gründgens-Platz 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
E-Mail: dshcentral-pm@gn-consult.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhaus.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft mit kommunaler Beteiligung
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
TGA Erweiterungsumbau CENTRAL, Düsseldorfer Schauspielhaus
Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0553
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Nachtrag zur TGA Erweiterungsumbau CENTRAL, Düsseldorfer Schauspielhaus
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 114 085,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Düsseldorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die Vereinbarung eines Nachtrags über TGA-Planungsleistungen zu dem unter der EU-Bekanntmachung Nr. 2021/S 217-571861 veröffentlichten Auftragsvergabe. Aufgrund einer neu beschlossenen energetischen Dachsanierung und der damit verbundenen Umplanung des Projekts müssen die bereits erbrachten Planungsleistungen zumindest teilweise wiederholt sowie zusätzliche Planungsleistungen vorgenommen werden. Dies betrifft die Leistungsphasen 1 - 4 nach HOAI.
Auf den Abschluss dieses Nachtrags findet § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB Anwendung. Denn es sind zusätzliche Dienstleistungen nach Auftragserteilung erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, wobei ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann und ein Auftragnehmerwechsel zudem mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden wäre. So steht das Projekt unter erheblichen zeitlichen Zwängen und der Auftragnehmer hat bei seiner Kal-kulation seine Vorbefassung in diesem Projekt bereits kostenmindernd berücksichtigt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Es handelt sich um eine zulässige nachträgliche Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Es handelt sich um eine zulässige nachträgliche Auftragsänderung i. S. v. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 217-571861
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hetzel, Tor-Westen + Partner Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Postanschrift: Tersteegenstraße 28
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 114 085,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Dies ist eine Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0A62WU
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/09/2023