Zusätzliche Angaben
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfache Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als mehrfache Teilnahmeanträge gelten auch mehrere Teilnahmeanträge von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter. Zusätzliche bzw. ergänzende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten
Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über
die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform bis
spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als
Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage
vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu
informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben
haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist
auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls
auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung
genannten Vergabeplattform. Die Bewerber, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen
Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Für die Einreichung des
Teilnahmeantrags ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen
(eignungsleihende Unternehmen) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu
bedienen beabsichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 51 Abs. 2 SektVO
nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl
unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu
vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft
gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.