565516-2022 - ErgebnisDeutschland-Mayen: Post- und Kurierdienste
OJ S 199/2022 14/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Jobcenter Mayen-Koblenz
Postanschrift: Marktplatz 24
Ort: Mayen
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56727
Land: Deutschland
E-Mail: Matthias.Zschiesche@kvmyk.de
Telefon: +49 2651/7055208
Fax: +49 2651/7055120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jobcenter-myk.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Postdienstleistung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64100000 Post- und Kurierdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz schreibt nicht nur den Versand von Briefsendungen inkl. Einschreiben und Postzustellungsaufträgen, den Versand von Paketen und Expresssendungen aus, sondern auch eine sichere, datenschutzkonforme elektronische Übermittlung der Briefe und der damit verbundenen Dienstleistung des Druckens, Kuvertierens und Frankierens. Allerdings muss die Verteilung der internen Hauspost zwischen den Geschäftsstellen sowie der Abholung und Auslieferung nicht elektronisch zu übermittelnder Poststücke gewährleistet sein.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 486 898,08 EUR / höchstes Angebot: 555 873,89 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Jobcenter Mayen-Koblenz ist ein Eigenbetrieb der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Für den Auftragnehmer ist die schriftliche Briefkommunikation und deren Beförderung und Zustellung an den Leistungsberechtigten von hoher Bedeutung. Zudem schreitet die Digitalisierung und digitale Kommunikation immer weiter voran. Hinzu kommt, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt das Kuvertieren sowie Frankieren durch das Jobcenter erledigt worden ist und die fertigen Briefe in den Geschäftsstellen eingesammelt worden sind. Hier wollen wir einen Schritt weitergehen und einen Anbieter finden, der diese Dienstleistung sowie das Zustellen der Post aus einer Hand datenschutzkonform erfüllt.
Deshalb schreibt das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz nicht nur den Versand von Briefsendungen inkl. Einschreiben und Postzustellungsaufträgen, den Versand von Paketen und Expresssendungen aus, sondern auch eine sichere, datenschutzkonforme elektronische Übermittlung der Briefe und der damit verbundenen Dienstleistung des Druckens, Kuvertierens und Frankierens. Allerdings muss die Verteilung der internen Hauspost zwischen den Geschäftsstellen sowie der Abholung und Auslieferung nicht elektronisch zu übermittelnder Poststücke gewährleistet sein.
Der Auftraggeber schreibt hiermit den Versand von Briefsendungen inkl. Einschreiben und Postzustellungsaufträgen, den Versand von Paketen und Expresssendungen sowie bei elektronischer Übermittlung das Drucken, Kuvertieren und Frankieren aus.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Versand von • Briefsendungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 PostG, die elektronisch und datenschutzkonform übermittelt wurden und anschließend versandfertig verarbeitet werden (drucken, kuvertieren und ggfls. frankieren),
• Briefsendungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 PostG, die nicht in elektronischer Form übermittelt werden können, u. a. Individualbriefe der täglichen Sachbearbeitung, Pakete und Expresssendungen.
Neben der Beförderung dieser Postsendungen sind folgende Dienstleistungen Bestandteil der Ausschreibung: Sicherstellung der täglichen internen Post- und Paketzustellung (Kurierdienst) innerhalb der Standorte des Jobcenters und der Kreisverwaltung (s. Anlage- Geschäftsstellen).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst, Service / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 108-305297
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Postdienstleistung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Integrationsbetrieb Post- und Scanservice gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Augsbergweg 10
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 590 000,00 EUR
Niedrigstes Angebot: 486 898,08 EUR / höchstes Angebot: 555 873,89 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Soziales Zuschlagskriterium Bevorzugung nach §224 SGB IX Da wir als Jobcenter einer besonderen sozialen Verantwortung unterliegen, findet der § 224 SGB IX i. V. m. § 58 Abs. 2 (Satz 2 Nr. 1) VgV Anwendung. § 224 SGB IX besagt, wonach anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen „nach Maßgabe der Allgemeinen Verwal-tungsvorschriften […] beim Zuschlag und den Zuschlagskriterien bevorzugt werden [können]“. Diese Vorgaben gelten gemäß Abs. 2 der Vorschrift auch für Inklusionsbetriebe.
Im Oberschwellenvergabebereich können öffentliche Auftraggeber gemäß § 58 Abs. 2 (Satz 2 Nr. 1) VgV „soziale Zuschlagskriterien berücksichtigen“, vorausgesetzt, dass diese Zuschlagskriterien und deren Gewichtung gemäß § 127 Abs. 5 GWB in der Auftragsbekannt-machung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden (Transparenzgebot).
Als soziales Zuschlagskriterium kommt nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich auch „die Förderung der sozialen Integration von benachteiligten Personen“ in Betracht (Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 112.). Unter benachteiligten Personen fallen neben Personen mit (schwerwiegenden) Behinderungen, u.a. auch Arbeitslose, Angehörigen benachteiligter Minderheiten oder auf andere Weise an den Rand der Gesellschaft gedrängten Personen (siehe Erwägungsgrund 36 der Vergaberichtlinie 2004/18/EG.).
Die Bevorzugung von Betrieben, im Sinne von § 224 SGB IX, erfolgt in Form eines Bonus in Höhe von 15 % auf das Zuschlagskriterium Preis.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist nach, VV Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz 10.3.3, nur der Anteil zu berücksichtigen, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtung ist in diesem Fall anzugeben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/startseite/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/10/2022