Beschreibung der Beschaffung
Benötigt werden die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Sulzbach-Schnappach.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Tragwerksplanung für die folgenden Leistungsphasen:
Leistungsstufe 1:
— Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung,
— Leistungsphase 2: Vorplanung,
— Leistungsphase 3: Entwurfsplanung,
— Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die folgenden Leistungsphasen als zweite Stufe zu vergeben:
Leistungsstufe 2:
— Leistungsphase 5: Ausführungsplanung,
— Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (Leistungsstufe 1 und 2). Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen oder auf eine Gesamtbeauftragung.
Alle Informationen und verfügbaren Unterlagen (Luftbild/Lageplan, Katastergrundlage) sowie die auszufüllenden Formblätter stehen auf subreport zur Verfügung. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen verfügbar, die angefordert werden können. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden die folgenden Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Sulzbach-Schnappach (Lph 1-9),
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 7+8 (HLKS) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Sulzbach-Schnappach (Lph 1-9),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Sulzbach-Schnappach (Lph 1-9).
Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Leistungen bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Tragwerksplanung" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von 4.000.000,00 EUR ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 entfallen dabei rund 2.400.000 EUR netto, auf die KG 400 rund 736.000 EUR netto.